Alles anzeigenEdit: Sowohl der Umgang mit Teilegutachten als auch mit ABEn ist nebenbei in Paragraph 19 Abs. 3 der StVZO geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
Für ABE ohne Abnahmepflicht gilt Nummer 1
Für ABE mit Abnahmepflicht gilt Nummer 3
Für Teilegutachten gilt Nummer 4
Das ist doch mal eine info ...
Danke