Um die Verwirrung bei vielen Fragen rund um dieses Thema mal etwas zu entwirren, werde ich hier mal alles aufschreiben, was es dazu Wichtiges zu sagen gibt.
Wo finde ich Angaben zu den serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen?
Als erstes natürlich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (kurz: ZB1 oder früher Fahrzeugschein). Hier findet sich aber in den Feldern 15.x pro Achse stets nur eine Größe (früher auch 2). Außerdem werden hier nur Reifengrößen genannt. Zu den Felgen steht hier nichts.
Wenn man nun aber eine andere Rad-/Reifenkombination fahren möchte, kann man als nächstes in das Certificate of Conformity (kurz CoC oder Deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung) reinschauen. Dort findet sich relativ mittig eine Angabe zur serienmäßigen Reifengröße, wie sie auch in der ZB1 steht und auch die zugehörige Felgengröße. Falls weitere Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, finden sich diese NORMALERWEISE am Ende des Papiers. Ich hatte bereits CoCs in der Hand, in denen 6 weitere Kombinationen genannt wurden.
Das ist leider nicht immer der Fall, wie ich beim Corolla feststellen musste. Mir wurden damals beim Kauf als zweiten Radsatz auch 18-Zöller zur Auswahl gestellt. Diese sind in meinem CoC nicht genannt, sodass ich dem Autohaus daraus schon einen Vorwurf gemacht habe, dass die mir falsche Felgen angeboten haben. Wie sich im Nachhinein herausstellte, darf aber auch ich 18-Zöller fahren. Diese Angabe fand sich in der...
EG-Typgenehmigung. Seitdem unsere Fahrzeuge europarechtskonform sind, besitzen sie keine nationale ABE mehr, sondern eine europaweit gültige Genehmigung. In dieser wird das Fahrzeug mit seinen Ausstattungsvarianten und diversen anderen Pipapo groß und breit beschrieben. Sowas kann sich über mehrere Hundert Seiten ziehen mit etlichen Tabellen und Querverweisen (liest sich extrem beschissen...). Im Feld K eurer ZB1 und auch der ZB2 steht die zugehörige Nummer. Die vollständige EG-Typgenehmigung kann man als Normalsterblicher leider in den seltensten Fällen einfach so irgendwo einsehen. Um an diese Angaben zu kommen, muss man sich also an den Fahrzeughersteller wenden oder aber an den Herrn Ingenieur in Blau/grün/rot. Die haben alle Zugriff auf die Genehmigungen. Da das ganze im Alltag eines Prüfingenieurs aber reichlich unhandlich ist, sich da erst durch Hunderte Seiten zu quälen, haben selbige auch entsprechende Software zur Hand, wo für die meisten Fahrzeuge das schnell zur Hand ist.
Und eben über jene Software musste ich dann feststellen, dass für meinen Corolla auch 16- und 18-Zoll-Räder zulässig sind. An anderer Stelle schrieb ich bereits, dass diese EG-Typgenehmigung bei den zulässigen Rad-/Reifenkombinationen keine Unterscheidung in der Ausstattung und Motorisierung macht, selbst 1.2er Hatchbacks können die gleiche Genehmigungsnummer wie mein TS haben (muss aber nicht). Wiederum kann es allerdings auch sein, dass man zwei identische 2.0 TS Hybrid nebeneinander hat und diese trotzdem unterschiedliche Genehmigungsnummern haben.
All das bis hierher gesagte bezieht sich IMMER auf originale Toyotaräder. Toyota bietet für unsere Corollas viele verschiedene 16-, 17- und 18-Zoll-Räder an, die wir so also auch alle fahren dürfen, wenn wir die entsprechende Größe laut Typgenehmigung fahren dürfen. Achtung: die Räder müssen speziell für den Corolla sein. Es wäre denkbar, dass es auch Yarisfelgen in identischer Größe gibt. Die wurden sehr wahrscheinlich nie am Corolla getestet und sind daher unzulässig.
Was ist, wenn mir die originalen Toyota-Räder nicht gefallen oder ich andere Größen fahren möchte?
Am einfachsten ist es, sich Zubehörräder mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (kurz ABE) zu besorgen. Diese erkennt man an der Außenseite der Felge durch die Kennzeichnung "KBA und dahinter eine 5-Stellige Nummer". In der ABE zu diesen Rädern ist ein Verwendungsbereich genannt, also an welchen Fahrzeugen diese Räder verwendet werden dürfen. Häufig, aber nicht immer, dürfen die Felgen an mehreren Karosserieformen gleichzeitig verwendet werden. Dann werden die verschiedenen Varianten in einer Zeile in der Tabelle zusammengefasst. Aber Achtung! WIe schon bei den Orignalrädern ist auch bei den Zubehörrädern die EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs mitentscheidend. Die entsprechende Angabe findet sich aber ebenfalls in der Tabelle. Häufig werden auch hier mehrere Typgenehmigungen zusammengefasst. Beim Corolla könnte dann z,B. in der linken Spalte stehen:
Toyota Corolla
EZ 01.2019-
Hatchback oder Touring Sports
e6*2007/47*0318*00-
das "00-" am Ende der Genehmigungsnummer bedeutet, dass also auch e6*2007/46*0318*01 gemeint ist und auch 02 und 03 usw. Um ungewollte Überraschungen zu vermeiden, hilft also in jedem Falle genaues Lesen
Üblicherweise stehen in der 2. Spalte dann die zulässigen Reifengrößen, die man mit dieser Felge auf dem entsprechenden Auto fahren darf. Dort können bereits auch Reifengrößen genannt sein, die nicht original sind! Handelt es sich um eine 17-Zoll-Felge, könnte es also sein, dass neben der 225/45R17 auch noch eine 215/50R17 genannt ist.
In der 3. Spalte stehen dann im Allgemeinen Auflagen in Form von Kurzzeichen (z.B. A01, A12, K1a), die sich auf die Reifengröße beziehen. Die Auflagen gelten manchmal für alle Reifengrößen gleichermaßen, manchmal sind aber auch für jede Reifengröße separat Auflagen genannt.
In der 4. Spalte werden zusätzlich noch Auflagen genannt, die sich auf die Felgen beziehen, also unabhängig von der verwendeten Reifengröße sind und damit immer gelten.
Im weiteren Verlauf der ABE finden sich dann die Erklärungen zu den Auflagen. Auch hier wieder: genaues Lesen schützt vor unangenehmen Überraschungen. Zu Risiken und Nebenwirkungen Fragen Sie ihren Ingenieur in Kittel
Selbstverständlich gelten immer nur die Auflagen, die vorher in der Tabelle bei eurem Fahrzeug aufgelistet wurden. Wenn da als Auflage also beispielsweise nur T01 steht, dann interessieren euch die anderen Auflagen alle nicht, auch wenn sie dort erklärt sind. Manche Auflagen sind selbstverständlich wie "nur gelieferte Befestigungselemente verwenden", andere sind dann eher unangenehm wie Radhauskanten umlegen oder Radhausschalen ausschneiden
Auf 2 Auflagen, die fast immer genannt werden (aber nicht immer zutreffen müssen!), möchte ich genauer eingehen.
Die eine heißt häufig "A01". Ich kann den exakten Wortlaut nicht herbeten, aber inhaltlich korrekt zumindest . Da steht dann: Der ordnungsgemäße Anbau ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur nach Anlage VIIIb StVZO zu begutachten und entsprechend nach §19 Abs. 4 bestätigen zu lassen. Steht in der Tabelle in eurer Zeile also dieses Kürzel, bedeutet das kurz gesagt: Änderungsabnahme erforderlich.
Die zweite heißt ebenso häufig "A02". Die heißt im exakten Wortlaut: "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Um das Beispiel von vorher zu nehmen. Laut Tabelle darf ich 225/45R17 oder 215/50R17 fahren. In den Spalten 3 und 4 findet sich kein A01 (siehe vorheriger Absatz), dafür aber A02, bedeutet das:
- Fahre ich 225/45R17, passiert mir nichts, weil diese Größe ja irgendwo in den Fahrzeugpapieren bereits genannt ist (ist ja eine der Seriengrößen für die meisten Corollas).
- Fahre ich 215/50R17, muss ich eine Änderungsabnahme machen lassen und muss die Größe anschließend auch in die ZB1 eintragen lassen. Zweites ist aber häufig erst "bei nächster Befassung" erforderlich.
Das ist wie gesagt nur ein Beispiel. Es ist keine Gesetzmäßigkeit, dass ich jede x-beliebige Felge mit ABE, die für mein Auto zugelassen ist, auch eintragungsfrei fahren darf. Diesen Trugschluss ziehen ganz häufig viele. Deren Verwendung kann, wie ich eben erörtert habe, immer von Auflagen abhängig sein. Und eine Eintragung kann selbst dann verpflichtend sein, wenn die Zubehörfelge die identische Größe wie die Originalfelge hat (inkl. Einpresstiefe) und zudem auch mit der identischen Reifengröße gefahren wird.
Unabhängig davon darf ich mich aber immer dazu entscheiden, eine Änderungsabnahme machen zu lassen, auch wenn das als Auflage gar nicht genannt wurde. Und zusätzlich kann ich auch alle Änderungen immer in die ZB1 eintragen lassen, wenn ich das will, auch wenn es nicht verlangt wird.
Das ist durchaus alles verwirrend und erschließt sich auch mir nicht immer auf Anhieb, obwohl es mein täglich Brot ist. Ich habe in den letzten Jahren auch gelernt, dass man oftmals aus dem Stand keine konkrete Antwort auf die Fragen der Kunden geben kann, weil es am Ende dann doch sehr spezifisch ist. Ich will das an der Stelle aber nicht weiter vertiefen. In der Ausbildung waren das 2 komplette Tage Schulung, in denen ausschließlich die Bedeutung von Typgenehmigungen, ABE, Teilegutachten etc. erklärt wurde, plus weitere Wochen, in denen das an praktischen Beispielen exerziert wurde.
Der Beitrag wird demnächst um weitere Absätze ergänzt. Ich habe das an der Stelle erst einmal unterbrochen. Nicht, dass mir mein Rechner abkackt und ich alles neu schreiben muss