Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Kurz gesagt: es kommt drauf an, was in den Dokumenten zu dem Fahrwerk UND den Rädern steht.
Mögliche Varianten:
- es muss gar nichts begutachtet werden
- es muss nur die Tieferlegung begutachtet werden
- es muss nur der zweite Radsatz begutachtet werden
- es muss beides in Kombination begutachtet werden
Gern per PN mir einmal die Dokumente zukommen lassen, dann gebe ich dir eine konkrete Antwort.