Die dürfen halt nicht abgelaufen sein, oder dir als neu verkauft werden.
Aber 8 Jahre alte Autoreifen mit Profil und nicht abgelaufen, was sind die Wert, 10€? xD
Die dürfen halt nicht abgelaufen sein, oder dir als neu verkauft werden.
Aber 8 Jahre alte Autoreifen mit Profil und nicht abgelaufen, was sind die Wert, 10€? xD
Es gibt leider für Reifen keine Altersgrenzen (abgesehen von 100 km/h-Anhängern). Insofern: ja, darf er verkaufen, aber wie Mickschen schon richtig sagt, als neu darf er sie nicht mehr deklarieren.
Bei der von dir genannten Felgengröße roch das für mich auch direkt nach Auris, wollte mich aber nicht direkt aus dem Fenster lehnen.
Die Räder würde ich so im Ganzen zurückgeben.
DER HÄNDLER DARF SIE RECHTLICH GESEHEN VERKAUFEN, muss dies dir allerdings vorher sagen. Sonst kann es ein "versteckter Mangel" sein.
Allgemein gelten 3 Jahre Reifen als neu. 5 Jahre alte Reifen gelten wohl auch als neu, sollten sie noch nie montiert worden sein. Was der ADAC beim Alter empfiehlt ist eben nur eine Empfehlung. Solange der TÜV dir die Plakette mit den Reifen gibt, ist es ok. Sonst kenne ich nur, dass 1,6mm Profil auch bindend sind. Was bei Reifen aber noch als "brauchbar" gilt, liegt im Auge des Nutzers, hängt vom Reifen ab (Polymermischung), Grösse, welche Nutzung (Geschw.) etc... und danach richtet sich wohl auch dessen Wert.
Anbei ein Link, der mir ad hoc auffiel:
Viel Glück mit dem Händler ...
Die 6,5jx16 sind vom Auris, das stimmt. Die fahre ich aktuell auf meinem Corolla. Die passen von der Größe her, die darfst du aber offiziell nicht fahren da keine Zulassung. Du brauchst 7jx16. Hatte extra mal bei einer Prüforganisation nachgefragt und er zeigte mir die zulässigen Größen für meinen. Siehe Bild anbei.
An deiner Stelle würde ich die auch zurückgeben, und gleichwertigen Ersatz fordern inkl. Dokumenten natürlich. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Bei dem Mazda 2 von meiner Freundin wurde uns auch gesagt, "die Reifen wären so gut wie neu", sahen auch tatsächlich im Laden so aus und ich hatte nicht auf DOT geschaut.
Ein halbes Jahr später hab ich dann erstmal gesehen, dass die Reifen schon total porös waren und schon 7 Jahre alt.
Wir haben uns dann so geeinigt, dass wir neue Reifen online bestellt haben und die die kostenfrei aufgezogen haben.
Solche Dingen sagen aber viel über einen Händler aus...
Habe heute morgen dem Händler den Vorschlag gemacht mir auf meine 17 Zöller Sommerräder neue Allwetterreifen zu montieren.
Die jetzigen nicht zugelassenen Winterräder bekommt er zurück. Jetzt muss ich vorher erwähnen das die Winterreifen auch Bestandteil der Preisverhandlung waren und ich das Auto ohne Winterräder oder wie ich das beim Kauf eigentlich schon wollte ohne Allwetterräder zu diesem Preis nicht gekauft hätte.
Mein Anteil den ich für die Allwetterräder zahlen soll beträgt 350 Euro. Wie seht ihr das? Ist das in Ordnung oder zu teuer?
PS: Ich weiß die Sommerräder sind nicht Wintertauglich, aber ich wohne im Rheinland. Schnee und Frost kommt Quasi nicht vor.
Ergo auch kaum Salz auf den Straßen.
Mein Anteil den ich für die Allwetterräder zahlen soll beträgt 350 Euro.
4 GJR kosten ca. 450€
Aufziehen 120€
Du sollst dann 350€ davon bezahlen, also übernimmt er ca. 220€.
Dafür bekommt man keinen Satz Winterräder, den du ja verhandelt hattest.
An deiner Stelle würde ich max. das Aufziehen bezahlen. Die Reifen muss meiner Meinung nach komplett der Händler zahlen.
Ich würde tatsächlich auf Erfüllung des Vertrags bestehen. Wenn er diesen nicht erfüllen kann, soll er dann Neue liefern!
Hatte ich bei meinem vorherigen Auto auch. Der Händler gab mir Räder mit, die auf meinem Auto nicht zugelassen waren. Als ich dann darauf bestand, dass er die Räder zurücknimmt und passende liefert, er dies aber nicht wollte, habe ich im Beisein des Händlers meine Rechtsschutzversicherung angerufen und nach Deckung des Verfahrens gefragt. Auf einmal war alles ganz einfach...
Für einen sehr kleinen Aufpreis bekam ich 4 neue
@ Corolla GT86
Guter Hinweis, werde morgen Versuchen nach zu Verhandeln.
Da ich nicht jeden Tag ein Auto kaufe, habe ich nicht wirklich auf die Formulierung geachtet. Im Nachhinein habe ich mal geschaut und der Händler hat sehr schwammig Formuliert. /" Winterreifen werden bei beigelegt"\ Ich denke da Falle ich rechtlich hinten runter.
Das glaube ich nicht, da es dir im Vertrag zugesichert wurde, kannst du als Kunde davon ausgehen, dass du für dein Fahrzeug passende Räder bekommst.