Man kann auch jede Täuschung schönreden, oder die Täuschung zur Ansprache bringen.
Die 30 € im Jahr werfen mich nicht aus der Bahn, es geht aber um das Prinzip. Und das trifft aktuell in ganz vielen Bereichen zu.
Ihr Lieben, Hilde hat doch schon einen total guten, aufklärenden Link gepostet, so lest es denn doch auch mal, dafür machen sich manche User die Mühe... Täuschung weniger, vielmehr Vorgabe durch die Pkw-EnVKV.
Auszug:
- Von der Umstellung auf WLTP sind in Deutschland die Pkw-EnVKV und das Kraftfahrzeugsteuergesetz betroffen:
- Die Umstellung auf WLTP macht eine Novellierung der derzeit gültigen Pkw-EnVKV erforderlich. Aufgrund der nationalen Gesetzgebungsvorgaben sowie der seitens der EU-Kommission erforderlichen Prüfungen wird damit gerechnet, das Verfahren im zweiten Halbjahr 2020 abzuschließen.
- Folglich werden bis dahin alle Werte auf dem Pkw-Label (bis auf die Kfz-Steuer) weiterhin auf Basis der NEFZ-Daten angegeben.
Ab wann müssen die neuen WLTP-Werte für die Kundenkommunikation genutzt werden?
- Bis die Verordnung überarbeitet wurde, müssen für die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV die NEFZ-Werte verwendet werden.
Und wer nicht in der Lage ist, sich über just das und die Auswirkungen spätestens beim Händler vor Ort zu informieren (oder informieren zu lassen), dem ist meiner Meinung nach auch nicht zu helfen...