Erst ab einem Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen sind automatische Leuchtweitenregelung UND Scheinwerferreinigungsanlage Pflicht.
Hat also nichts mit der Lichtquelle zu tun. Es gibt auch Xenonscheinwerfer, die keine 2000 Lumen erreichen und dementsprechend manuell geregelt werden können.