• Hallo zusammen


    Nachdem vor einigen Wochen die 16-Zoll-Winterfelgen aufgezogen wurden, sieht der GR einfach nicht mehr so schick aus. Deshalb kam die Idee, die originalen 18er mit Winterreifen auszurüsten und dafür im Sommer auf 19 Zoll zu wechseln.


    Hat jemand Bilder mit 19-Zöllern? Im Internet bin ich nicht recht fündig geworden. Gerne auch mit dem originalen Fahrwerk ohne Tieferlegung, da ich sehen möchte, ob dies unpassend aussieht.


    Und was ginge für eine Felgendimension? Hätte z.B. eine 8.5x19 ET40 gefunden. Diese steht ja lediglich ein Viertel Zoll weiter raus. Würden allenfalls sogar 8.5er mit ET35 ohne Nachbearbeitung passen?


    Danke und Grüsse!

  • Schau mal hier



    Da die bestimmt nicht in den CoC-Papieren genannt sind, ist wahrscheinlich ein Abnahme nötig.

    Mit Tieferlegung kommt ohnehin eine Einzelabnahme, weil dann zwei Dinge geändert wurden.

    1.8 TS Team Deutschland, Technik-Paket, marlingrau metallic

    bestellt 11.08.2022 - In Produktion 09.02.2023 - 1.3.2023 beim Händler - Auslieferung 16.03.23

  • Moin. Fahre zwar keine 19 Zöller, kann aber ggf. zu einer evtl. anstehenden Abnahme was beitragen. Hatte zuletzt meine 18 Zoll Borbet Räder eintragen lassen und bei meinen andern Autos auch schon bisschen Erfahrung mit komischen Kombinationen aus ABE, Teilegutachten etc. gesammelt. Meine Räder und Platten haben ne ABE, die Federn ein Teilegutachten.

    Da die bestimmt nicht in den CoC-Papieren genannt sind, ist wahrscheinlich ein Abnahme nötig.

    Fast, es sei denn die 19 Zöller haben ne ABE fürs Auto. War bei meinen Rädern der Fall, somit draufwerfen und Papiere immer mitführen. Dann gibts auch keinen Stress mit den Blau/silbernen.

    Mit Tieferlegung kommt ohnehin eine Einzelabnahme, weil dann zwei Dinge geändert wurden.

    Ebenfalls fast. Da es für den Corolla meines Wissens nach in Deutschland keine Gewindefahrwerke gibt (schade eigentlich), kann man in der Regel nur zu Eibach oder H&R Federn greifen. Letztere hab ich verbaut, und im Teilegutachten sind entsprechende Vorgaben ausgewiesen, die bei Einhaltung bedingen, das keine 21er (Einzelabnahme) nötig ist. Somit wird da "nur" eine Abnahme nach Paragraph 19 benötigt, was einer einfachen Veränderung gleichkommt. Da an den Federn nix verstellbar ist muss der Tüv-Mensch ja auch keine eingestelle Höhe in Verbindung mit den Rädern und ggf. Platten prüfen. So hats mir zumindest mein Prüfer erklärt.



    Zur eigentlichen Frage: ich würde glaub eher auf Nummer sicher gehen und bei ET40 bleiben. Dann gibts auch keine Probleme bei Radabdeckung und Tieferlegung. Spurplatten gehen ja ggf. immer noch nachträglich. Hinten kann er mit ET40 dann auf jeden Fall noch ne schmale Platte vertragen, wenn bis 7mm nimmt, kann man sogar die originalen Stehbolzen nutzen (steht bei mir in den H&R Papieren so drin).


    So, Roman fertig geschrieben :D

  • Fast, es sei denn die 19 Zöller haben ne ABE fürs Auto. War bei meinen Rädern der Fall, somit draufwerfen und Papiere immer mitführen. Dann gibts auch keinen Stress mit den Blau/silbernen.

    Ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass auch eine ABE eine Änderungsabnahme nach sich ziehen kann, wenn das in den Auflagen entsprechend steht. Der Schluss, dass man bei einer ABE nur selbige mitführen muss und dann ist alles gut, stimmt einfach nicht (auch wenn es sehr häufig so ist).

  • Ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass auch eine ABE eine Änderungsabnahme nach sich ziehen kann, wenn das in den Auflagen entsprechend steht. Der Schluss, dass man bei einer ABE nur selbige mitführen muss und dann ist alles gut, stimmt einfach nicht (auch wenn es sehr häufig so ist).

    Ich red ja auch von meinem persönlichen Fall.

    Im Umkehrschluss würde mich allerdings interessieren, in welchem Fall eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) nicht dazu führt, dass ein Teil allgemein betrieben werden darf. Lasse mich da gerne überzeugen, hast mal ein Beispiel für mich?


    Meine Prüfer bisher haben mir das immer so erklärt, dass ein Teil mit Teilegutachten immer abgenommen werden muss und eine ABE die Allgemeine Betriebserlaubnis erhält und keine gesonderte Abnahme notwendig ist, ES SEI DENN es werden z.B. zwei Sachen mit ABE gleichzeitig verbaut, die sich gegenseitig beeinflussen.


    Ich glaub man kann sich drauf einigen, nicht blind auf den Papierkram zu vertrauen, der mitgeschickt wird, sondern diesen auch zu lesen und vorab mit der Person beim Tüv vorher zu sprechen, wenn man sich unsicher ist. Bei dem ganzen Wirrwarr mit Eintragungen eh immer ratsam.

  • Wie ich bereits schrieb, benötigt es trotz ABE immer dann einer Abnahme, wenn dies die Auflagen verlangen. In den meisten Fällen passiert das dann, wenn weitere Auflagen eingehalten werden müssen, die weitere Veränderungen am Fahrzeug beinhalten. Im vorliegenden Fall kann das z.B. die Radabdeckung betreffen.


    Soll heißen in dem Fall: es gibt haufenweise Räder mit ABE, die aber aufgrund ihrer nicht serienmäßigen Einpresstiefe weiter aus dem Radhaus herausstehen und dann die Radabdeckung anderweitig wiederhergestellt werden muss. Dann bedarf es zwingend einer Änderungsabnahme - was die Auflagen dann auch so vorgeben werden.


    Rechtlich ist das ganze im Paragraph 19 Absatz 3 Nummer 3 StVZO aufgehängt.


    § 19 StVZO - Einzelnorm


    Edit: bei Teilegutachten ist zwingend eine Änderungsabnahme erforderlich, wie es im selben Absatz Nr. 4 auch geschrieben steht.

  • Gurke interessiert euch Prüfern der Lenkrollradius eigentlich überhaupt nicht?

    Ich höre/lese bei dem Thema Räder/Spurplatten immer nur Radabdeckung...


    Wenn der Lenkrollradius durch ne verbreitete Spur, wegen andere Einpresstiefen oder Spurplatten, ins positive geht, kann das Fahrverhalten beim Bremsen sehr kritisch werden, da sollte es dann eigentlich keinen TÜV mehr geben.

    Ab welcher Einpresstiefe ist das der Fall bei unserem Corolla?

  • Damit ein Teil für ein Fahrzeug überhaupt genehmigt wird, sei es über Teilegutachten, ABE, EG-Teilegenehmigung oder ECE-Genehmigung, müssen diverse Versuche durchgeführt werden. Unter anderem wird dann getestet, ob sich das entsprechende Teil negativ auf das Fahrverhalten auswirkt. Ist dies der Fall, wird das Teil für dieses Fahrzeug gar nicht erst genehmigt.

    In dem Teilegutachten, der ABE, etc. steht dann auch regelmäßig drin, dass diese und jene Versuche durchgeführt wurden und keine negativen Einflüsse festgestellt wurden.


    Du hast vollkommen recht, dass gerade in Kombination mit geringen Einpresstiefen und zusätzlichen Spurplatten schnell mal der Lenkrollhalbmesser ins Positive rutschen kann. Bei solchen Kombinationen, die das bewirken könnten, sind wir aber im Allgemeinen bereits von Gutachtenseite aus im Bereich des Erlöschen der Betriebserlaubnis und dann ist sowieso eine Begutachtung nach Paragraph 21 StVZO nötig und dann würde ich auch mal dringend entsprechende Probefahrten machen.


    Edit: wie groß der Lenkrollradius beim Corolla ist, wird dir nur Toyota beantworten können. Den zu messen ist ja auch nicht mal eben gemacht...

  • Bei uns in der Schweiz muss ich sowieso alles abnehmen, was nicht in der Typengenehmigung steht (also alles, was auf diesem Auto original gefahren werden darf). Für meinen genau eine 16er, eine 17er und eine 18er. Somit muss alles, was nicht das gleiche Material und die genau gleichen Abmessungen (Breite, Durchmesser, ET) besitzt sowieso bei der Motorfahrzeugkontrolle vorgeführt und eingetragen werden.


    Mir geht es mehr darum, ob es aussagekräftige Fotos mit 19ern gibt, damit ich zuerst einmal die Optik sehe. Und was ihr mit 19-Zoll für Felgendimensionen fahrt und ob an der Karosserie etwas gemacht werden musste, da ich dort keine Hand anlegen will. Tieferlegen möchte ich ebenfalls nicht (optisch dürfte er mir zwar etwas runter, möchte ich aber im Alltag nicht mehr und ist mir Preis/Leistung momentan mit allen Einstellungen und Abnahmen nicht wert).