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M3llows Silber---->Pfeil
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OLG Düsseldorf sieht das anders.
Wer min 20 Sekunden nicht gleicher Geschwindigkeit fahren kann, muss rüber
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Nope .
Für dreispurige Straßen sei dagegen "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen".
Zitat:
Nur: Was heißt in Kürze? Hier rät ADAC-Anwalt Jost Kärger zu der Faustregel: Könnte ein Fahrer nach einem Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit auf der rechten Spur fahren, dann muss er dorthin wechseln. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil im Jahr 1989 ( Az. 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II ) ein wenig konkretisiert. Aber auch das ist noch vage.
Der Grund: Die Richter verwarfen lediglich die Regel, wonach Autofahrer zum Einscheren auf die rechte Spur verpflichtet sind, wenn sie dort 20 Sekunden mit gleichem Tempo weiterfahren können. Diese Pflicht, einst vom OLG Celle aufgestellt, gelte nur für Straßen mit zwei Spuren je Fahrtrichtung, stellten die Düsseldorfer Richter fest. Für dreispurige Straßen sei dagegen "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen".
Allerdings spukt die 20-Sekunden-Regel bis heute bei vielen Autofahrern auch im Hinblick auf dreispurige Autobahnen im Kopf herum. Klar ist: Die Behauptung, die mittlere Spur diene ausschließlich zum Überholen, ist ein Mythos, der vom Gesetz nicht gedeckt ist. Sicher ist auch: Wenn die Autobahn leer ist oder man erst ein am Horizont auftauchendes Fahrzeug überholen wird, hat man auf der mittleren Spur nichts verloren.
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Ändern wird sich eh nichts.
Da ja keiner da ist der es kontrollieren könnte.
Abgesehen davon interessierts die Rennleitung eh nicht. Zumindest hab ich noch nie was davon gehört, dass einer gestraft wurde...
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Ändern wird sich eh nichts.
Darum geht es aber nicht, sondern um die Aussage...
Dauerhaft Mittelspurfahren ist aber erlaubt. Leider
Diese ist faktisch schlicht und einfach falsch, es gilt in D nach wie vor das Rechtsfahrgebot!
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Rechtsfahrgebot ja... aber..lies einfach die Urteile! Da wird deutlich differenziert
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Da wird deutlich differenziert
Natürlich wird es das, dazu sind ja Gerichtsurteile da, um z. B. das Rechtsfahrgebot genauer zu spezifizieren... aber deswegen ist es in D noch lange nicht ERLAUBT, dauerhaft auf der Mittelspur zu fahren!
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Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt Zumindest wird es (leider) geduldet