Spurplatten Corolla TS (E210)

  • cali - mir ist schwindlig.


    Von m3 über gt86, auris, Lexus alles dabei, vollabnahme,illegale fahrzeugumbauten, alpentouren, tieferlegung, ....

    hb mit 17" zur genüge, ts mit 17" / 18" auch aber hb mit 18" original ?


    Glaskugel fazit:

    2×7mm = 14mm va ohne Bolzen

    max 2x15mm = 30mm ha mit Bolzen ?¿?

    Tüv Abnahme nötig / ja

    Eintragung auf Zulassungsstelle nicht nötig solange Abnahmeprotokoll im kfz mitgeführt wir.


    oder?

    Gibt nix mit abe

  • das ist ja eine merkwürdige Kombination mit zwei Herstellern. In der Form wird sicherlich eine Abnahme nach §19 Abs. 2 i.V.m. §21 StVZO erforderlich sein, also eine Einzelabnahme. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Papiere der Spurplatten das so in der Form freigeben. Wenn das der Fall ist, reicht es nicht, das Gutachten des Sachverständigen mitzuführen, sondern das muss in deine Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Sprich: Ein Gang zur Zulassungsstelle ist im Anschluss erforderlich.

  • Schaumer mal.


    Hab natürlich vorher mich schlau gemacht und fand.


    Zitat:

    Den DEKRA hat es beim Eintragen nicht interessiert, dass ich zweierlei Hersteller vorne und hinten habe.


    Zitat Ende.


    Mann darf ja auch pro Achse verschiedene Reifenhersteller fahren ohne das es wen juckt - ob man das machen sollte lass ich mal Ausen vor,

  • Du darfst sogar vorne links einen Winterreifen von Pirelli und vorne rechts einen Sommerreifen von Fulda fahren. Auch das interessiert niemanden.


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, aber gut. Wenn es den Dekramann nicht interessiert, soll er mal machen ^^

  • Du darfst sogar vorne links einen Winterreifen von Pirelli und vorne rechts einen Sommerreifen von Fulda fahren. Auch das interessiert niemanden.

    Da bin ich nicht bei Dir. Mag sein im Pannenfall kurzzeitig bis zur Weekstatt aber fahr Du so mal zum TÜV oder komm in eine Kontrolle der Rennleitung, mal ganz zu schweigen vom Versicherungsschutz bei Fremdschaden den den hast Du dann nicht mehr.

  • Was die Versicherungen daraus machen, weiß ich nicht. Aber ansonsten ist das nach StVZO tatsächlich so, dass die von mir genannte Konstellation zulässig ist.

    Es müssen lediglich Reifen der gleichen Bauart verwendet werden. Das bezieht sich auf Diagonal-, Radial oder Bias-belted-Reifen. Ansonsten darfst du aus TÜV-Sicht die Reifen so wild mixen, wie du lustig bist.


    Dass das aus Sicherheitsgründen schwachsinnig ist, brauchen wir nicht zu erörtern. Es ist dennoch erlaubt. Und dementsprechend darf auch die Polizei da nichts machen.


    Aber hier ging es ja um die Spurplatten. Und da wiederum, wie ich schon schrieb, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Hersteller der Spurplatten es zulassen, dass vorn und hinten unterschiedliche Fabrikate verwendet werden dürfen (siehe ABE, was da drin steht).

  • Und da wiederum, wie ich schon schrieb, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Hersteller der Spurplatten es zulassen, dass vorn und hinten unterschiedliche Fabrikate verwendet werden dürfen (siehe ABE, was da drin steht).

    Hat mich jetzt auch interessiert. Bei H&R steht nichts dazu drin. Hier mal ein Link zum Gutachten: https://auto-trend24.de/_data/pdf/h&r/192XT0141.pdf


    Oder könnte man hier spitzfindig lesen?

    Zitat

    Verwenden der Distanzringe an der Vorder- und Hinterachse, oder nur an der Hinterachse.

    Weiterhin ist es möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren. Zum Beispiel: Achse 1 Distanzringe mit 10 mm Breite und Achse 2 Distanzringe mit 15 mm Breite. An Achse 1 nicht breitere Distanzringe als an Achse 2.

    Ein Korinthenkacker könnte sagen, Du hast die H&R-Platten ja nur an der Vorderachse... X/ Wahrscheinlich zu weit um die Ecke gedacht, oder?


    (Was ich gar nicht mehr im Kopf hatte: für 19-Zöller sind sie nicht zugelassen.)

    Corolla HB 2.0 Club | Technik- u. Style-Paket | Navi | MM19-Retrofit | Audio-Umbau ESX, Focal | HUD | H&R-Spurverbreiterung VA 14mm, HA 30mm | Fußraumbeleuchtung "Ambiente" | Reifendruck-Modul | LED-Kennzeichen- und Innenleuchten

  • Im Streitfalle dürfte es mMn nicht ausschlaggebend, sein, dass die Distanzscheiben von verschiedenen Herstellern sind.
    Vielmehr müssen beide eine Zulassung/Typprüfung haben, die grundsätzlich bescheinigt, dass sie von Aufbau, Material und Einbaulage kein Sicherheitsproblem (unter Beachtung einzelner Einschränkungen je nach Kombination von Tiefe, Fahrzeug, Reifenbreite etc etc) darstellen.

    Dann ist davon auszugehen, dass beide Hersteller vorschreiben, dass auf der vorderen Achse keine größeren Breiten eingebaut werden dürfen, als hinten.

    Sofern die Kombination also die gleichen Vorgaben einhält wie die Ausrüstung mit EINEM Hersteller, kommt es für die Verkehrssicherheit nicht darauf an, ob nun A und B miteinander kombiniert werden oder nur A oder nur B verbaut wird.

    Außer, es wäre Teil des Teile-Gutachtens.

    Corolla 2.0 Hybrid TS Team Deutschland, 2021

  • Ein Korinthenkacker könnte sagen, Du hast die H&R-Platten ja nur an der Vorderachse... X/ Wahrscheinlich zu weit um die Ecke gedacht, oder?

    An diesen (üblichen) Passus dachte ich bei meinen Vermutungen.


    Ich finde das aber in der Tat eine interessante Frage. Ich werde morgen, wenn ich daran denke, mal unsere Fachabteilung dazu befragen. Spurplatten verschiedener Hersteller zu verwenden ist beileibe kein Regelfall, aber irgendwer wird über so einen Sachverhalt sicherlich schon mal gestolpert sein.


    Ich hatte mal einen ähnlich gearteten Fall mit Fahrwerksfedern. Da sind die Tieferlegungsfedern von Hersteller A an einer Achse gebrochen. Diese wurden aber nicht mehr hergestellt. Dafür gab es von Hersteller B baugleiche Federn, die laut Gutachten auch als Ersatz für die Federn von Hersteller A verwendet werden dürfen.


    Aber wie geschrieben: Da wurde das in dem Gutachten explizit erwähnt. Das wird hier bei den Spurplatten vermutlich eher nicht der Fall sein.