Spurplatten Corolla TS (E210)

  • Da steht "Verwenden der Distanzringe" und nicht "Verwenden von Distanzringen". Also die Distanzringe, um die es hier im Gutachten geht und nicht irgendwelche Distanzringe, die vielleicht auch für den Corolla zugelassen sind.


    Meine Vermutung:

    Ein Prüfer, der sorgfältig arbeitet (oben als Korinthenkacker bezeichnet ;) ), wird die Abnahme aus diesem Grund verweigern. Ich halte es aber für nicht unwahrscheinlich, einen Prüfer zu erwischen, der aus welchem Grund auch immer nicht so aufmerksam liest.


    BTW: Bei mir und vielen anderen wurden auch Zubehörräder mit Kegelbundmuttern in Verbindung mit diesen Platten abgenommen, obwohl im Gutachten explizit steht: "Die original Toyota Flachbundradmuttern (Schaftmuttern) sind zu verwenden."

    Vielleicht weil im ersten Satz bei H2 steht, dass keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von anderen (nicht serienmäßigen) Rad-/Reifenkombinationen bis zu den genannten Grenzen bestehen.

    Corolla HB 2.0 Club | Technik- u. Style-Paket | Navi | MM19-Retrofit | Audio-Umbau ESX, Focal | HUD | H&R-Spurverbreiterung VA 14mm, HA 30mm | Fußraumbeleuchtung "Ambiente" | Reifendruck-Modul | LED-Kennzeichen- und Innenleuchten

  • Ich hab bevor ich unterschiedliche Spurplatten von zwei Herstellern bestellte im Netz recherchiert. Das Zitat veröffentlichte ich Bereits.

    Gestern vormittag hab ich zur meiner 2. Absicherung nochmals bei der Dekra Prüfstelle hier im Ort angerufen und der Prüfer der mich zurückrief gab mir grünes Licht.


    Vorteil der 30mm HA von eibach liegt für mich im Adaptiven System ohne Bolzen wechseln zu müssen.

    H&R VA hab ich schlichtweg genommen weil 30e preiswerter wie eibach.

    - geiz nööh

    Aber warum sollte ich wenn möglich mehr investieren ? Da geh ich mit meiner süßen einfach einmal mehr aus, bzw Fahr mit dem Womo weg.

  • Generell empfehle ich hier ein wenig mehr "Gelassenheit" im Umgang mit solchen Themen.


    Es wird ja oft in den Raum geworfen, dass durch (z.B.) den Einbau einer nicht zugelassenen Abblendlicht-Birne die Betriebserlaubnis erlischt und man dann im Falle eines Unfalls generell am Ar*** ist etc.

    Das durchaus ein wenig differenzierter.

    Nach außen kann Dein Versicherer die Leistung an den Geschädigten in der Regel nicht verweigern (außer ggf. im Falle von Nichtigkeit etc bei grob falschen Angaben, aber das müsste ich nochmal nachschlagen).

    Also ist es (höchstens) eine Frage des Regressanspruchs des Versicherers gegenüber dir als Versicherungsnehmer.


    Hier mal ein Artikel aus dem Oldie-Bereich der in die ähnliche Richtung geht:

    Umbauten: Zahlt di.. | Oldtimer-Anwalt Michael Eckert (oldtimer-markt.de)


    Kern: Nur, wenn das betreffende Bauteil auch eine gewisse Kausalität zum Schaden herstellt, wird es für den Schädiger "eng". Ansonsten ist eine formell erloschene Betriebserlaubnis allenfalls Gegenstand eines gesonderten Bußgeldverfahrens.

    Wenn´s anders wäre, würde jede Versicherung jedes Schad-Auto das von einem Anfang-Zwanziger gefahren wird, komplett auseinandernehmen, mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendeinen Firlefanz finden, der nicht eingetragen ist oder keine Zulassung hat und dann in den Regress gehen.


    Das ist zumindest mein Stand, ich nehme aber gerne andere Infos, wenn möglich mit "Beleg" :S


    Gruß

    T

  • Zum Thema Regress in der Haftpflichtversicherung: https://www.verkehrsrecht-ratg…ress-der-kfz-versicherung


    Komplexer wird es bei der Vollkasko, da kann die Versicherung natürlich auch die Leistung versagen.

    Erloschene Betriebserlaubnis kann da eine Rolle spielen, bei Leistungstuning ohne Meldung üblich, könnten auch Umbauten eine Rolle spielen, wenn das aber abgenommen ist, das Bsp. mit den Spurplatten, dann erlischt m.M.n. die Betriebserlaubnis nicht.

    Immer gut, wenn es eingetragen ist 😉

    1.8 TS Team Deutschland, Technik-Paket, marlingrau metallic

    bestellt 11.08.2022 - In Produktion 09.02.2023 - 1.3.2023 beim Händler - Auslieferung 16.03.23

  • Hat mich jetzt auch interessiert. Bei H&R steht nichts dazu drin. Hier mal ein Link zum Gutachten: https://auto-trend24.de/_data/pdf/h&r/192XT0141.pdf

    (Was ich gar nicht mehr im Kopf hatte: für 19-Zöller sind sie nicht zugelassen.)

    Was mache ich da nun als 19 Zoll Fahrer? Ich hätte bei mir jetzt gerne 10mm Platten an der Hinterachse, damit es mit vorne gleich aussieht. Gedacht hatte ich tatsächlich an die H&R Platten 10mm pro Rad inkl. längerer Stehbolzen. Aber nun steht im Gutachten 16, 17, 18 Zoll. Aber keine 19 Zoll. Nur weil die eben nicht original beim Corolla zu kaufen sind, oder meint ihr da wird es generell problematisch? Was kann ich denn sonst tun?

    Toyota Corolla HB 1.8l Hybrid CVT EZ 02/2020 TeamD

    - Borbet Y 8,5x19 ET40 225/35/R19

    - Mini Carplay Wireless Adapter von CLUHERTVY

    - ESX QS Two Iso Plug & Play Verstärker

    - LED Innenraumbeleuchtung maxtron 4500k

  • Einzelabnahme. Am besten vorher mit der Prüfstelle deines geringsten Misstrauens besprechen.

    Corolla 2.0 TS Lounge seit 2019 nach 12 Jahren Auris I Diesel mit 325Tkm


    Meine Modifikationen am Corolla: TPMS Druckmodul, LED Kennzeichenbeleuchtung, Volumen Wischwassertank vergrößert, Ambiente Fußraumbeleuchtung, Ambiente Türgriffbeleuchtung, Apple Carplay Wireless, Lauflicht Spiegelblinker, Hella Doppelhupe, FitCamX Clone Dashcam

  • Bin erst seit kurzem hier im Forum. Aber ich kann dir sagen im MX-5 Forum gehts genau so ab. Viele Leute die alles besser wissen, Menschen die bei allen möglichen Sachen Angst verbreiten Stichwort "Betriebserlaubnis erlischt".


    Wüsste auch nicht warum man nicht verschiedene Hersteller nutzen können soll. Sind beide Zugelassen ist doch alles super.

  • Wenn alles andere serienmäßig ist, sollten auch unterschiedliche Spurplatten an beiden Achsen problemlos möglich sein. Du hast ja die ABE jeweils für die Achse, an der die Spurplatten montiert sind.


    Bei 19“ oder anderen Sachen wird man um eine Einzelabnahme nicht herum kommen. Aber die genauen Auflagen stehen ja explizit in den Dokumenten drin. Wenn du die einhältst, sollte es keine Probleme geben.

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  • Bin erst seit kurzem hier im Forum. Aber ich kann dir sagen im MX-5 Forum gehts genau so ab. Viele Leute die alles besser wissen, Menschen die bei allen möglichen Sachen Angst verbreiten Stichwort "Betriebserlaubnis erlischt".


    Wüsste auch nicht warum man nicht verschiedene Hersteller nutzen können soll. Sind beide Zugelassen ist doch alles super.

    Liegt einfach am Klientel und Auto, der Corolla ist kein richtiges Tuningobjekt hier in Europa. Im VW oder BMW Forum wird um jeden Millimeter gekämpft. Da lässt man das Gewindefahrwerk beim TÜV abnehmen und auf den Nachhauseweg ist es schon zwei Gewindegänge tiefer, eingetragen ist eingetragen 8o Da ist die Angst vor Schlaglöchern und Bordsteinen so groß, der Verlust der Betriebserlaubnis ist ein Peanuts dagegen.

  • Generell empfehle ich hier ein wenig mehr "Gelassenheit" im Umgang mit solchen Themen.

    Na das hat ja gut funktioniert. :S 8o


    Hab mal den Thread aus dem anderen Forum gegoogelt mit dem Zitat "Den DEKRA hat es beim Eintragen nicht interessiert, dass ich zweierlei Hersteller vorne und hinten habe.". Hier noch ein Zitat von da 8) :

    Zitat

    Aber wie gesagt, mit 28 bin ich übern Berg und hat aus der Bauerei am auto gelernt.

    Ich mach mich nur ungern lächerlich wenn ich es jetzt wieder übertreiber wie bei den letzten Autos.

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