Man kann das Fahrzeug abschließen obwohl ein Schlüssel im Fahrzeuginneren liegt? Hätte ich nicht erwartet.
Die automatisch anspringende Innenbeleuchtung bei abendlicher Annäherung an das Fahrzeug funktioniert nicht mehr
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Ja, wundert mich auch!
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Man kann das Fahrzeug abschließen obwohl ein Schlüssel im Fahrzeuginneren liegt? Hätte ich nicht erwartet.
Also bei uns gehts nicht. Als der Schlüssel meiner besseren Hälfte im Auto lag, hat er es akustisch angezeigt und nicht verriegelt.
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Also bei uns gehts nicht. Als der Schlüssel meiner besseren Hälfte im Auto lag, hat er es akustisch angezeigt und nicht verriegelt.
Soweit ich weiß, piept er nur, wenn du über die Türkontaktflächen verschließen willst und der Zweitschlüssel noch im Auto liegt.
Drückst du die Taste auf dem Schlüssel, den du mitnimmst, verriegelt er.
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Was sagt die Versicherung eigentlich zu Zweitschlüsseln im abgestellten Pkw ?
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Grobe Fahrlässigkeit
Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten kundenseitig
Leistungsverweigerung
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Grobe Fahrlässigkeit
Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten kundenseitig
Leistungsverweigerung
Darauf wird es hinauslaufen.
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Soweit ich weiß, piept er nur, wenn du über die Türkontaktflächen verschließen willst und der Zweitschlüssel noch im Auto liegt.
Drückst du die Taste auf dem Schlüssel, den du mitnimmst, verriegelt
Als ich letztens mit dem Tastendruck abschließen wollte, ging es nicht. Frau hatte den Schlüssel in der Handtasche im Auto. Handtasche war im Kofferraum.
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Grobe Fahrlässigkeit
Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten kundenseitig
Leistungsverweigerung
Haben die meisten Versicherungen nicht mittlerweile "grobe Fahrlässigkeit" quasi mitversichert?
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Sind wirklich interessante Fragen, die hier diskutiert werden! "Gestartet" ist unser Problem damit, dass wir den 2. Schlüssel einfach nicht mehr gefunden haben und ihn in irgendwelchen Mänteln, Taschen, an ungewöhnlichen Ablageplätzen vermutet hatten und nicht IM Auto. Jetzt denken wir zum 1. mal über die Dinge nach, die hier diskutiert werden. Dass man einen Zweitschlüssel zur Fahrt mitnimmt ist wohl so ungewöhnlich nicht. Z. Bsp.: man trennt sich beim Einkauf. Der, der als erstes zurück ist, kann schon mal das Fahrzeug öffnen und den Einkauf abstellen. Und viele andere Gründe mehr. Dass daraus rechtliche, versicherungstechnische oder funktionale Probleme entstehen könnten hatte ich bis dahin noch nie überlegt. Guter Anlass, sich damit etwas mehr zu befassen...