Leasing und im Anschluss übernehmen

  • Hallo liebe Corolla Community,


    ich habe eine Frage bzw. würde gerne wissen, wie ihr vorgehen würdet.

    Ich habe am Montag letzte Woche einen Leasingvertrag für einen Toyota Corolla Hybrid 2.0 abgeschlossen. Der Grund dafür war, dass der Händler gesagt hat, ich könne das Auto nach dem Leasing für den Restwert übernehmen (alles schriftlich, aber ohne Unterschrift via E-Mail vor der Besichtigung des Autos).

    Jetzt hatte ich dieses Wochenende allerdings Zeit, mir den Vertrag genau durchzulesen.

    Dort wurde dann aber klar deklariert von Toyota, dass der Leasingnehmer kein Anrecht hat auf die Fahrzeugübernahme.


    Da steht: Leasinggeber (Toyota Kreditbank Gmbh) dann Händler und Vermittler eben mein Autohaus. (Das Fahrzeug ist aber bereits seit 07/2023 beim Autohaus selbst)

    Würde es auch zum Problem werden wenn der Händler mir das im nachhinein noch schriftlich gibt das ich es nach der Laufzeit zum Restwert übernehmen kann? Der Restwert ist z.B. auch nicht im Leasingvertrag vermerkt.


    Für das Leasing hatte ich mich entschieden, da es insgesamt günstiger gewesen wäre als eine Finanzierung aufgrund der Zinsen (hätte so um die 900 Euro gespart).

    Würdet ihr euch das im Nachhinein noch einmal schriftlich geben lassen, dass das Auto von mir nach der Leasingzeit übernommen werden kann zum Restwert, oder würdet ihr auf den E-Mail-Verkehr im Vorfeld vertrauen?

    Aktuell kann ich ja 14 Tage nach dem Vertragsabschluss noch zurücktreten.

    Der Autohändler kam mir wirklich freundlich und zuvorkommend vor, aber das im Vertrag irritiert mich jetzt sehr.

    Beste Grüsse

  • Das steht eigentlich nie im Kaufvertrag und wird separat gemacht. Du hast ja den schriftlichen Beleg per Email.

    Toyota Corolla 1.8 Hybrid Club mit dem Style- und Technikpaket in Kaminarot/Schwarz Baujahr 2019

  • Rechtlich darf man das so eigentlich nicht machen, das ist ja dann kein Leasing sondern eine Finanzierung.

    Es wird aber anscheinend von vielen Autohäusern so gehandhabt.

    Ich denke aber, falls sie dir das Auto dann doch nicht für den Restwert geben wollen, wirst du auch rechtlich keinen Anspruch darauf haben, egal was dir der Verkäufer als Mail schickt.

    Entweder vertraust du auf deinen Verkäufer und seine Worte oder du musst einen Finanzierungsvertrag abschließen.

  • Rechtlich darf man das so eigentlich nicht machen, das ist ja dann kein Leasing sondern eine Finanzierung.

    Es wird aber anscheinend von vielen Autohäusern so gehandhabt.

    Ich denke aber, falls sie dir das Auto dann doch nicht für den Restwert geben wollen, wirst du auch rechtlich keinen Anspruch darauf haben, egal was dir der Verkäufer als Mail schickt.

    Entweder vertraust du auf deinen Verkäufer und seine Worte oder du musst einen Finanzierungsvertrag abschließen.

    Wieso meinst du von vielen Autohäusern so gehandhabt? Demnach schon öfter so gelesen?

    Ist halt einfach blöd das Grade Sonntag ist, werde es wohl morgen klären.

    Ist halt vllt noch zu erwähnen dass der Verkäufer auch Inhaber vom Autohaus ist, mein Gefühl sagt da eig der würde glaube nicht seine Käufer übern Tisch ziehen um es böse zu formulieren.

  • Wieso meinst du von vielen Autohäusern so gehandhabt? Demnach schon öfter so gelesen?

    Ist halt einfach blöd das Grade Sonntag ist, werde es wohl morgen klären.

    Ist halt vllt noch zu erwähnen dass der Verkäufer auch Inhaber vom Autohaus ist, mein Gefühl sagt da eig der würde glaube nicht seine Käufer übern Tisch ziehen um es böse zu formulieren.

    Ich habe das schon öfter gehört, dass jemand sein Leasingauto am Ende abkauft und er das für den angesetzten Preis übernehmen kann.

    Aber wie gesagt, ein Anrecht hat man da nicht drauf, egal was der Verkäufer da erzählt. Rechtlich kann das Autohaus am Ende des Leasingvertrages, das Auto für einen höheren Betrag an jemand anderen verkaufen.

  • Möglich ist es, aber es ist ein vom Leasing losgelöstes Rechtsgeschäft.

    Auto verbleibt ja über die Leasingzeit Eigentum von Toyota. Die Verwertung danach obliegt dem Eigentümer.

    IdR ist es aber so, dass das Autohaus dann das Fahrzeug direkt weiterverkauft, gerne auch an den Leasingnehmer bei Interesse.


    Sorgen würde ich mir da nicht machen, passiert ja hundertfach jeden Tag.

    Restwert ist immer so eine Sache; habe mich deswegen gegen Leasing entschieden. Geht der Markt in den Keller, wirst Du vergleichsweise mehr bezahlen als der Markt hergibt, dich aber vermutlich immernoch freuen. Verhält sich der Markt wie die letzten 3-4 Jahre, wirst Du ein überteuertes Auto kaufen wollen.

  • Wollte mich heute eigentlich erkundigen leider ist der Verkäufer und Geschäftsinhaber nicht da.

    Mir wäre es halt wichtig dass ich es kaufen kann zu dem berechneten Restwert dann wäre es ein gutes Geschäft.

  • Du kannst jetzt einen formellen Letter of Intent anfragen, mit Unterschriften, dass die ein Vorzugsrecht auf den Kauf gewährt wird.

    Aber das Restwertthema wird Dir nicht gewähren, dass Du jetzt schon Seal-the-Deal machst... Das wäre naiv/fahrlässig vom Autohaus.

    Probieren kann man es aber ;)