Serviceintervalle und Erfahrungen mit Inspektionen beim Corolla 2.0

  • Nicht vergessen: Gewährleistung bezieht sich AUSSCHLIESSLICH auf den Moment der Übergabe des Fahrzeugs. Nicht mehr und nicht weniger. Zudem ist im Gewähleistungsrecht jeder (der Kunde nach der Beweislastumkehr) für seine Ansprüche beweispflichtig.

    Das ist korrekt, aber genau hier hat sich was geändert. Früher war es so, dass wenn etwas kaputt ging der Gesetzgeber gesagt hat innerhalb der ersten 6 Monate war es bei der Übergabe bereits defekt. Der Verkäufer muß zahlen. Die neue Rechtsprechung sagt jetzt das die Beweislastumkehr erst nach 12 Monaten eintritt. Anders ausgedrückt. Wenn in den ersten 12 Monaten was kaputt geht , zahlt der Verkäufer.


    Erst nach Ablauf der 12 Monate tritt die Beweislastumkehr ein. Der Käufer muß dem Verkäufer beweisen, das es bei Kauf bereits defekt war.

  • Das ist korrekt, aber genau hier hat sich was geändert. Früher war es so, dass wenn etwas kaputt ging der Gesetzgeber gesagt hat innerhalb der ersten 6 Monate war es bei der Übergabe bereits defekt. Der Verkäufer muß zahlen.

    Es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel erst später auftauchte.

    Die neue Rechtsprechung

    Klugscheißermodus: wir sind hier nicht im gesprochenen, sondern im geschriebenen Recht :D


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html ff.

    Und

    § 477 BGB - Einzelnorm

  • Das ist korrekt, aber genau hier hat sich was geändert. Früher war es so, dass wenn etwas kaputt ging der Gesetzgeber gesagt hat innerhalb der ersten 6 Monate war es bei der Übergabe bereits defekt. Der Verkäufer muß zahlen. Die neue Rechtsprechung sagt jetzt das die Beweislastumkehr erst nach 12 Monaten eintritt. Anders ausgedrückt. Wenn in den ersten 12 Monaten was kaputt geht , zahlt der Verkäufer.


    Erst nach Ablauf der 12 Monate tritt die Beweislastumkehr ein. Der Käufer muß dem Verkäufer beweisen, das es bei Kauf bereits defekt war.

    Das einzige, dass sich geändert hat, ist der Zeitraum der Beweislastumkehr von 6 auf 12 Monate, ansonsten hat sich NICHTS geändert. Im übrigen tritt die Beweislastumkehr nicht nach 12 Monaten ein, sondern sie ist in den ersten 12 Monaten ab Übergabe ;)