Nicht vergessen: Gewährleistung bezieht sich AUSSCHLIESSLICH auf den Moment der Übergabe des Fahrzeugs. Nicht mehr und nicht weniger. Zudem ist im Gewähleistungsrecht jeder (der Kunde nach der Beweislastumkehr) für seine Ansprüche beweispflichtig.
Das ist korrekt, aber genau hier hat sich was geändert. Früher war es so, dass wenn etwas kaputt ging der Gesetzgeber gesagt hat innerhalb der ersten 6 Monate war es bei der Übergabe bereits defekt. Der Verkäufer muß zahlen. Die neue Rechtsprechung sagt jetzt das die Beweislastumkehr erst nach 12 Monaten eintritt. Anders ausgedrückt. Wenn in den ersten 12 Monaten was kaputt geht , zahlt der Verkäufer.
Erst nach Ablauf der 12 Monate tritt die Beweislastumkehr ein. Der Käufer muß dem Verkäufer beweisen, das es bei Kauf bereits defekt war.