vielleicht StVO §1 oder § 23 Absatz 1 zu guter Letzt auch BGB §276?
Wenn es zu einen Unfall oder Behinderung kommt und es kommt die Aussage „ich habe doch nur was gegessen“ wird man mit Sicherheit schlechte Karten haben?
Die Regeln sehen in der Theorie vor das der Fahrer eigentlich zu 100% auf die Straße schaut. Bei essen ist das kaum möglich, besonders wenn man alleine fährt. Wenn das bedienen einen Navigationsgerät per Finger während der Fahrt schon verboten sein soll, kann essen nicht erlaubt sein. Auch wenn es nicht direkt in § benannt wird.