Parkcam/Dashcam für Parküberwachung

  • Hallo liebe Gemeinde,


    nun soll mein Corolla endlich nächste Woche abholbereit sein und ich bekomme schon ein wenig Bauchweh.


    Wir haben seit über einem Jahrzehnt einen schweren Nachbarschaftsstreit, dies will ich auch garnicht so ausführen, da es mich als nächster Eigentümer nach meinen Eltern einfach nurnoch nervt.


    Nun zu meinen Problem, es ist vermehrt vorgekommen, dass unsere Autos zerkratzt wurden.. Nachdem wir einen Detektiv im Auto sitzen hatten und die Person auf frische Tat ertappt wurde ist auch alles gut.


    Jetzt muss die Person aber nur diesen einen Schaden zahlen, da der rest nicht nachweisbar ist.


    Ich würde mir gerne in den Corolla einen Parküberwacher stellen, welcher am besten einen Bewegungsmelder hat zum aufzeichnen, relativ klein ist und am besten Batterie betrieben. Sodass ich im Fall eines erneuten kratzens wenigstens etwas in der Hand habe. Die Qualität sollte auch im dunklen ok sein, da ich die hinteren Scheiben getönt habe und man es schon erkennen sollte.


    Hat da schon jemand Erfahrung mit? Es handelt sich hier ja nicht um eine Dashcam für den Fahrbetrieb sondern tatsächlich eigentlich nur für Nachts.


    Liebe Grüße und Danke schonmal :)


    Drop

    Ktm Smc R 690 bj14 // Corolla GR Sport 2L Hatchback manhattan grau // 35mm H&R Federn // 15mm H&R Spurplatten HA

  • Sollte die Kamera auch öffentlichen Grund aufnehmen, sind die Aufnahmen vor Gericht nicht zugelassen. Es könnte dir dann sogar selbst eine Strafe drohen. Stichwort DSGVO. Du musst auf die Überwachung sogar deutlich mit vielen Pflichtangaben hinweisen.

    Tonaufnahmen sind dabei auch unzulässig.


    Täterschutz vor Opferschutz. Willkommen in Deutschland.

  • Würde eine Überwachungskamera nicht helfen?

    Meine sendet mir bei jeder Bewegung ein Alarm. Auch Nachts.

    Das Auto steht halt an der Straße, also in der Garage haben wir kein Platz wegen unsren Motorrädern und ich bin auch oft bei meiner Freundin da steht der Wagen alleine..


    Oder ist es eine Kamera im Auto?

    Ktm Smc R 690 bj14 // Corolla GR Sport 2L Hatchback manhattan grau // 35mm H&R Federn // 15mm H&R Spurplatten HA

  • Sollte die Kamera auch öffentlichen Grund aufnehmen, sind die Aufnahmen vor Gericht nicht zugelassen. Es könnte dir dann sogar selbst eine Strafe drohen. Stichwort DSGVO. Du musst auf die Überwachung sogar deutlich mit vielen Pflichtangaben hinweisen.

    Tonaufnahmen sind dabei auch unzulässig.


    Täterschutz vor Opferschutz. Willkommen in Deutschland.

    Ja das Thema kenn ich schon von unsren Kameras am Grundstück, da haben wir auch einen DSVGO Zettel machen müssen, würde mich beim Auto auch nicht weiter stören.


    Find es einfach nur schade, dass ich wegen sowas Angst haben muss das man mir meinen Corolla zerkratzt..:S

    Ktm Smc R 690 bj14 // Corolla GR Sport 2L Hatchback manhattan grau // 35mm H&R Federn // 15mm H&R Spurplatten HA

  • Sollte die Kamera auch öffentlichen Grund aufnehmen, sind die Aufnahmen vor Gericht nicht zugelassen. Es könnte dir dann sogar selbst eine Strafe drohen. Stichwort DSGVO. Du musst auf die Überwachung sogar deutlich mit vielen Pflichtangaben hinweisen.

    Tonaufnahmen sind dabei auch unzulässig.


    Täterschutz vor Opferschutz. Willkommen in Deutschland.

    Ziemlich pauschalisiert. Bin zwar kein Volljurist, aber soweit ich weiß, darfst du sehr wohl dein eigen Grund und Boden filmen. Wenn dabei auch öffentliche Bereiche aufgenommen werden, bieten die meisten Kameras oder Programme Möglichkeiten, bestimmte Bildausschnitte unkenntlich zu machen. Des Weiteren ist es, wenn ich mich nicht täusche, nicht der Fall, dass die Aufnahmen nicht verwertet werden dürfen, falls diese die DSGVO verletzen. Gab meines Wissens nach einige Urteile genau zu dem Thema: Eine Dashcam hat bspw. provozierte Auffahrunfälle aufgezeichnet, bei denen auch gegen gewisse Vorschriften zum Thema Datenschutz verstoßen wurde.

  • Eine Dashcam ist was anderes. Und die müssen Aufnahmen automatisch löschen.

    Eine fest installierte Überwachungskamera darf keinen öffentlichen Grund aufnehmen (Ob es dafür aber Sondergenehmigungen gibt, weiß ich nicht).

    Ich habe nicht geschrieben, dass die Aufnahmen wegen Verstoßes gegen die DSGVO nicht zugelassen werden.

    Ich erinnere mich einen Fall gelesen zu haben, da hat ein Ladenbesitzer, dessen Schaufenster immer wieder eingeworfen wurde, eine Kamera installiert, die den Täter bei der Tat eindeutig erkennbar aufzeichnete. Da sich der Täter auf öffentlichen Grund befand, wurde die Aufnahme als Beweismittel nicht zugelassen. Der Täter wurde freigesprochen (Zu dem Zeitpunkt gab es die geliebte DSGVO noch nicht).


    Wenn du eine Möglichkeit hast, öffentliochen bereich von den Aufnahmen bei der Entstehung schon ausblenden zu können, dann ist es ja gut. Ob du dann aber den Täter noch auf den Aufnahmen siehst?

  • Hier ist einiges zusammengefasst:


    https://www.test.de/FAQ-Privat…-und-das-nicht-5045901-0/


    Ein Hinweis, der für den TE interessant ist:


    Darf die Kamera auf öffent­liche Wege gerichtet sein?


    Im Regelfall nicht. Wenn die Kamera öffent­liche Wege oder andere öffent­liche Bereiche im Visier hat, sind Passanten von der Beob­achtung betroffen. Auch diesen steht das allgemeine Persönlich­keits­recht zu, das durch die Filmerei verletzt würde. Nur ausnahms­weise ist eine private Video­über­wachung außer­halb des eigenen Grund­stücks denk­bar, wenn die Interessen des Eigentümers die Interessen der Beob­achteten im Einzel­fall über­wiegen. Denk­bar ist das, wenn der Eigentümer wieder­holt Opfer von Straftaten war und infolgedessen über die Grundstücks­grenzen hinaus einen schmalen Streifen des Gehwegs über­wacht, etwa um sein wieder­holt mutwil­lig beschädigtes Auto zu über­wachen.