Ziemlich pauschalisiert. Bin zwar kein Volljurist, aber soweit ich weiß, darfst du sehr wohl dein eigen Grund und Boden filmen. Wenn dabei auch öffentliche Bereiche aufgenommen werden, bieten die meisten Kameras oder Programme Möglichkeiten, bestimmte Bildausschnitte unkenntlich zu machen. Des Weiteren ist es, wenn ich mich nicht täusche, nicht der Fall, dass die Aufnahmen nicht verwertet werden dürfen, falls diese die DSGVO verletzen. Gab meines Wissens nach einige Urteile genau zu dem Thema: Eine Dashcam hat bspw. provozierte Auffahrunfälle aufgezeichnet, bei denen auch gegen gewisse Vorschriften zum Thema Datenschutz verstoßen wurde.
Also ich kenn es von unsren Hausüberwachungskameras, dort muss der restliche öffentliche Raum geschwärzt.
Alles anzeigenHier ist einiges zusammengefasst:
https://www.test.de/FAQ-Privat…-und-das-nicht-5045901-0/
Ein Hinweis, der für den TE interessant ist:
Darf die Kamera auf öffentliche Wege gerichtet sein?
Im Regelfall nicht. Wenn die Kamera öffentliche Wege oder andere öffentliche Bereiche im Visier hat, sind Passanten von der Beobachtung betroffen. Auch diesen steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu, das durch die Filmerei verletzt würde. Nur ausnahmsweise ist eine private Videoüberwachung außerhalb des eigenen Grundstücks denkbar, wenn die Interessen des Eigentümers die Interessen der Beobachteten im Einzelfall überwiegen. Denkbar ist das, wenn der Eigentümer wiederholt Opfer von Straftaten war und infolgedessen über die Grundstücksgrenzen hinaus einen schmalen Streifen des Gehwegs überwacht, etwa um sein wiederholt mutwillig beschädigtes Auto zu überwachen.
Vielleicht frag ich echt mal nach einer Ausnahmegenehmigung, bei uns ist es ja vermehrt vorgekommen.
Vermutlich auch immer die gleiche Person (zu 100%) nur hier gilt ja die Unschuldsvermutung...