Es gilt ja auch zu erwähnen "wo kein Kläger, da kein Richter"
Aber auch das ist eine lange "Grauzone". Solange nix passiert interessiert es am Ende auch keinen.
Ich habe mal in meiner Anfangszeit des Fahrens im Jahre 2000 die dritte Kennzeichenleuchte meines Skoda Octavias umgebaut. Damls wirklich unwissend und in Ausbildung zum Elektroniker.
Die leuchte bestand aus mehren Glimmlämpchen und via Widerstand und Sperrdiode hab ich jeweils die erste und letzte Glimmlampe gedimmt an das Rücklicht gebunden, sozusagen als Begrenzungslicht. Beim Bremsen sind auch die beiden Lämpchen wieder heller geworden. 2 Tüvs hatte ich damit und unzählige Verkehrkontrollen, bis ich nach 5 Jahren beim GTÜ zum Tüv war und er mir nett erklärte, das das nicht in Ordnung war.
Und ja, ich war immer direkt beim Tüv und nicht übers Autohaus und war auch bei der Tüv-PRüfung dabei und wurde sogar darauf angesprochen, ob der Umbau schwer wahr.
Interessanter Weise sehe ich heute noch Golf 4 und co somit rumfahren.. hääte es mir wohl patentieren lassen sollen..
Heutzutage bin ich vorsichtiger was die ganzen Zusatzmodule angeht. Wenn irgenwann mal was mit der Elektronik nicht stimmt, ist der Hersteller schnell dabei und schiebt das auf die Nachrüstmodule.
Und ich interpretiere die "Lage" so, dass nicht alles, was man einbaut eine "Zulassung" braucht. Wobei man dann aber auch klar benennen muss, was eine Zulassung ist. Da alleine gibt es ja schon genug Auslegungen.
Naja, das ist in der StVO relativ klar definiert.
Die Frage wäre, wenn der Airbag ausgelöst wird, öffnet zwar die ZV aber gibt das Modul dann wieder ein Signal, wenn du noch in "D" bist? Sowas wäre Sicherheitsrelevant.
Theoretisch kannst du ja bestimmt via ZV-Schalter wieder öffnen oder?