Zusatzmodul Zentralverriegelung (für automatisch bei anfahren bzw. einlegen von "D" schliessen und bei "P" wieder öffnen)

  • Zu befürchten ist, dass du da Recht hast:rolleyes:8|:D Aber tatsächlich, ist es mir jetzt langsam auch in der Garage mit Heizlüfter zu kalt... Muss auch mal ne Pause sein... (Wenn die anderen Lautsprecher drin sind:/).

    Das hier? Keine Garantie, das deine Nachbarn dann ne Petition starten.. :D

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    Corolla TS 1,8 (2020) - Team Deutschland + Navi + Technikpaket 04.2020-08.2023

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  • Okay, das wäre auch ne Idee. Aber groß genug ist die Garage auch nicht wirklich um darin alles zu machen. Die Türen müssten zumindest auf einer Seite voll auf gehen, dann würde ich vermutlich auch im Winter viel mehr machen. Aber "no have, no can do":D

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  • Dip Einstellungen Schalter 1 Schalter 2 Shalter 3 Shalter 4
    Mit Ziffer (?) Mit Blinken (wenn ein Tür geöffnet wird) Mit Verriegeln Verriegeln wenn Schalten in D Entriegeln wenn Schalten in P
    ON Ohne Blinken Ohne Verriegeln Verriegeln bei Geschwindigkeit = 15 km/h Entriegeln wenn Zündung aus
  • Ich danke dir schon mal im vorhinein.

    VG Floh
    PS: Ich ziehe den Hut, meine bessere Hälfte hat Japanologie studiert und ich bin immer total fasziniert, wenn sie aus diesen "Zeichen" was raus lesen kann. Das ist echt heftig...:thumbup:

    Nichts zu danken. Nach 11 Jahren in D kann ich jetzt auch fast nicht mehr die Zeichen schreiben, aber lesen geht ja noch^^

  • Nichts zu danken. Nach 11 Jahren in D kann ich jetzt auch fast nicht mehr die Zeichen schreiben, aber lesen geht ja noch^^

    Vielen Dank (trotzdem noch mal ;) ),
    das erklärt alles und dann ist ja alles Tutti.


    Die Frage die sich mir stellt ist:


    Entriegelt das Modul die Türen im Falle eines Unfalls, damit Ersthelfer den Fahrer bei z. B. Fahezeugbrand schnell und ohne Gefahr für Leib und Leben aus dem brennenden Fahrzeug bekommen?


    Was ich übrigens auch noch mal rausgesucht habe, für diejenigen, die wegen dem Unfall-Fall und eingeschlossen sein besorgt sind:

    Sendet das Aufprallerkennungssignal zum Hauptkarosserie-ECU (Multiplex-Netzwerk-Karosserie-ECU), um die Kollisions-Türentriegelungsfunktion zu aktivieren.

    Das ist eine der Funktionen des Airbag Steuergerätes und beschreibt, was bei Auslösung eines Aufpralls geschieht (ist aus dem original Toyota Werkstatthandbuch).



    Hoffentlich bleiben wir alle davon verschont, dass auch mal in Live auszuprobieren. Aber die Sorge darüber ist mehr als richtig und wichtig


    VG Floh

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  • Das ist eine der Funktionen des Airbag Steuergerätes und beschreibt, was bei Auslösung eines Aufpralls geschieht (ist aus dem original Toyota Werkstatthandbuch).


    Meine Frage war eher darauf aus, wie reagiert das von dir verbaute Modul darauf.

    Dass das standartgemäße System eine verschlossene ZV öffnet ist klar, du nutzt jetzt ein Zusatzmodul, nicht das dieses dann checkt, das noch D eingelegt ist und erneut die ZV betätigt.

    Das Signal des Airbag-Steuergeräters kommt nur einmal. Und genau daher glaube ich, das hier schon wieder die StVZO greift (Bereich "technische Änderung" nach der Zuteilung der allgemeinen BE)

    Aber wie schon gesagt, der TÜV "sollte" es wissen.

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  • Meine Frage war eher darauf aus, wie reagiert das von dir verbaute Modul darauf.

    Dass das standartgemäße System eine verschlossene ZV öffnet ist klar, du nutzt jetzt ein Zusatzmodul, nicht das dieses dann checkt, das noch D eingelegt ist und erneut die ZV betätigt.

    Das Signal des Airbag-Steuergeräters kommt nur einmal. Und genau daher glaube ich, das hier schon wieder die StVZO greift (Bereich "technische Änderung" nach der Zuteilung der allgemeinen BE)

    Aber wie schon gesagt, der TÜV "sollte" es wissen.

    Hi,
    das hatte ich ja schon oben beantwortet. Das Modul schaltet (ich nenne das jetzt mal->) je Schaltzyklus einmal je Richtung. Soll heissen, wenn man manuell wieder öffnet, nach dem man "D" eingelegt (und das Modul geschlossen hatte) bleibt es so, bis man nachdem man einmal "P" eingelegt hatte, wieder in "D" geht. Also schaut es wirklich nur explizit beim Wechsel von "P" nach "D", dass es wieder verriegelt.


    Abgesehen davon, würde ich meinen, dass es beim Auslösen der Airbags garnicht mehr dazu kommen kann, dass das ZV System wieder verriegelt, da ich jetzt mal hoffen würde das eine "Kollisions-Türentriegelungsfunktion" nicht "overrided" werden kann, denn sonst wäre es ja denkbar, dass durch Deformation und/oder entsprechende Kurzschlüsse nach einem Unfall die Türen wieder verriegeln könnten. Ich denke, da wird sicher ein ECU Reset oder dergleichen nötig sein. Aber wie gesagt, in diesem Punkt macht das Modul schon mal keinen Stress.

    VG Floh

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  • Und am Ende bleibt die technische Änderung. Mein Bremslichtumbau von damals hat auch so funktioniert, wie die StVZO es vorgeschrieben hat.

    Das Bauteil wurde aber eben in der neuen Funktion nicht geprüft. (bei der Beleuchtung CE) - ergo erloschene Betriebserlaubnis.

    Jetzt nimm dein Toyota: eine automatische Verriegelung ist nicht Serie. Also war auch keine Prüfung dieser Funktion.

    Nun hast du eine Veränderung reingebracht - alles funtioniert wie es soll und nach Vorschrift - jedoch ohne technische Abnahme eines Sachverständigen.

    Ist doch am Ende das gleiche Spiel mit den LED Scheinwerfen zum Nachrüsten. Nicht erlaubt. Hella bietet es jetzt an, muss aber jedes Fahrzeugmuster gesondert prüfen lassen.

    Ja es ist nervig, ich weiß. In Deutschland ist es schwierig. Selbst jetzt zur Weihnachtszeit. "Partybeleuchtung" (Lichterkette, Mini-Tannenbaum) in der Frontscheibe. Rate mal - Tut theoretisch niemanden weh.


    Nicht mißverstehen, du kannst machen was du willst. Jedoch sei nicht zu fest davon überzeugt, das dass auch ganz offiziell ist.

    Ich hatte ja schon erwähnt, das Modul ist da eher harmlos, aber wenn man die StVZO auslegt eben nicht konform.

    Ich bin jedoch kein technischer Sachverständiger im KFZ Gewerbe.

    Ich kämpfe da eher auf der elektrischen Schiene mit 230V+

    Ein kleines Beispiel: Du hast ein altes Haus gekauft, dein bester Kumpel ist Elektriker (Meister), wohnt aber im Nachbarbundesland. Er darf deine komplette elektrische Anlage nach VDE errichten, muss sie dann aber von einer Elektrofachkraft/Meister abnehmen lassen, der die Konzession für deinen Wohnort hat. So möchte man sicher stellen, das die TAB`s eingehalten werden - Interessanterweise sind die TAB`s nahezu komplett in ganz Deutschland identisch.

    In keinem anderen Land kann man weniger die Vorgaben ausreizen als in Deutschland, was manchmal durchaus auch gut ist.

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  • mavFG: mich interessiert dieses Zusatzmodul nicht die Bohne, würde ich mir nie anschaffen. Aber ich mag die Bedenkenträger nicht, die Sicherheitsaspekte vorschieben aber keine Beweise liefern. Keines deiner "Beispiele" ist ein Beweis. Nenne hier klar und eindeutig einen Beweis, dass die Betriebserlaubnis durch den Einbau des Zusatzmoduls erlischt. Ansonsten: Lass Floh 124 und interessierten Followern ihren Spaß. Es ist für jedes Automobilforum ein Gewinn, wenn Fahrzeugum- und -einbauten geschildert werden, insbesondere wenn sie so gut und verständlich dokumentiert werden wie von Floh.

    Gruß und schönes Wochenende

    Michael

  • Hallo mavFG,
    ich muss Steuermann da mal zustimmen. Beleuchtungseinrichtungen aussen sind in der StVZO ja explizit aufgeführt und jede Änderung muss abgenommen werden. Aber deiner Theorie zufolge dürfte ja "schon" das Austauschen der Innenleuchten von Halogen auf LED ein erlöschen der ABE zur Folge haben (streng genommen), da die LED's ja auch nicht mit dem Fahrzeug geprüft wurden und ich denke der Gesetzgeber hat da ganz bewusst, was relevant ist und was nicht. Die Liste kann sich ja jeder gerne mal anschauen und dann eben selbst entscheiden.

    Klar ist es auch so, dass durch die Netzwerkauslegung und Gestaltung heute nahezu alle System, alle System beeinflussen können bzw. könnten. Das nur auf den "Verweis" der Verbindung zwischen ZV und Airbag. Das eine ist aber eben auf der Liste aufgeführt (und da würde ich auch nie was dran basteln), das andere aber eben nicht. Und ich denke, meine Verkehrsrechts-Anwältin würde sich ein Loch in den Bauch freuen, dass mal durchzuprozessieren, wenn mir Jemand von der Rennleitung, wegen einer selbstschließenden ZV die ABE in Frage stellt.

    mavFG: mich interessiert dieses Zusatzmodul nicht die Bohne, würde ich mir nie anschaffen. Aber ich mag die Bedenkenträger nicht, die Sicherheitsaspekte vorschieben aber keine Beweise liefern. Keines deiner "Beispiele" ist ein Beweis. Nenne hier klar und eindeutig einen Beweis, dass die Betriebserlaubnis durch den Einbau des Zusatzmoduls erlischt. Ansonsten: Lass Floh 124 und interessierten Followern ihren Spaß. Es ist für jedes Automobilforum ein Gewinn, wenn Fahrzeugum- und -einbauten geschildert werden, insbesondere wenn sie so gut und verständlich dokumentiert werden wie von Floh.

    Gruß und schönes Wochenende

    Michael

    Generell finde ich es, wie gesagt gut, wenn man auch kontrovers diskutiert. Aber wie du richtig schreibst (finde ich <-wirklich nur meine persönliche Meinung), sollten dann wirklich Beweise und keine Auslegungen kommen. Und für das Beispiel mit der Änderung an der Bremsleuchte und "mein ZV Modul" in einen Zusammenhang zu bringen, fehlt mir eben auch der Beweis. Aber wie mavFG ja auch schon selbst gesagt hat, letzendlich muss die Entscheidung jeder selbst treffen. Und dafür sind fachlich versierte Diskussionen sicher sehr zielführend.

    Wie gesagt, ich möchte hier auch keinen "Streit" oder sowas vom Zaun brechen. Es gibt da eben immer Interpretationsspielraum und damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann, ist es auch gut, wenn man "beide Seiten" kennt und dafür ist das ja vielleicht auch nicht schlecht. ;) Soll halt nur nicht verwirren...

    VG Floh

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