Ok, das ist natürlich dann noch wieder anders.
Da ich in D beides getrennt versichern muss, kann ich natürlich einen Anhänger mit höherer Gewichtszulassung anhängen. Ich weiß allerdings nicht was die Versicherung im Falle eines Unfalls sagt, wenn ich mit der Zuladung das zulässige Anhängergewicht des Zugfahrzeugs überschreite oder noch schlimmer, gleich auch noch die maximal erlaubte Zuladung des Anhängers