Zur Zulässigkeit von DashCam-Aufnahmen im Straßenverkehr und als Beweismittel empfehle ich folgenden ADAC-Beitrag:
Dashcams: Was erlaubt ist und was nicht
Dashcams sind beliebte Beifahrer. Während der Fahrt können sie die Umgebung oder das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Das gilt bei der Nutzung der Mini-Kameras.
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Kurzfassung: In manchen Ländern sind DashCams ganz verboten. In D sind Kriterien einzuhalten, damit sie genutzt werden dürfen und sie dürfen grundsäztlichg als Beweismittel in Gerichtsverfahren zugelassen werden.