Zur Zulässigkeit von DashCam-Aufnahmen im Straßenverkehr und als Beweismittel empfehle ich folgenden ADAC-Beitrag:
https://www.adac.de/verkehr/re…ften-deutschland/dashcam/
Kurzfassung: In manchen Ländern sind DashCams ganz verboten. In D sind Kriterien einzuhalten, damit sie genutzt werden dürfen und sie dürfen grundsäztlichg als Beweismittel in Gerichtsverfahren zugelassen werden.
Vorsicht, bei einer Fahrt in Österreich: Dort sind Dashcams komplett verboten und es gibt empfindliche Bußgelder. Also am Besten in diesem Fall keine fest verbaute Dashcam verwenden, sonst kann man die ja nicht leicht abbauen, falls man nach A fährt.