Wenn es aber nicht eingetragen ist, wird es spätestens beim TÜV ärger geben
Nur, wenn er mit den Rädern zum TÜV muss.
Das Problem ist, das mit nicht freigegebenen oder eingetragenen Rädern die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Was das unter Umständen im (Un)falle bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen.