Beiträge von Gurke

    Mal den Thread aus den Tiefen des Forums rausgekramt... :D


    Da mein Auto baumbedingt eh gerade zerlegt in der Werkstatt des Vertrauens steht, bat ich den Karosseriemechaniker, auch gleich mal die rechten Türen freizulegen, sodass ich alle 4 dämmen kann. Ich habe mich an Flohs Eingangsposts orientiert. Allerdings habe ich auch das Innenblech geringfügig mit Alubutyl beschwert und dann Dämmmatten drübergeklebt. Fotos habe ich davon keine, aber letztlich wurde ja schon viel gezeigt.


    Die Türpappen habe ich nicht mit den Dämmmatten beklebt. Von einem Autodämmer vor Ort, bei dem ich die Materialien kaufte, wurde mir richtiger Dämmschaum, wie man ihn aus schalltoten Räumen kennt, empfohlen. Das ganze sieht dann so aus:

    IMG_20250308_183329.jpg


    Das originale weiße Zeug wollte ich irgendwie weder überkleben, noch entfernen.

    Der Vorteil dieses Dämmschaums ist, dass er sich extrem leicht zusammendrücken lässt, sodass er trotz seiner Bauhöhe keine Probleme bei der Montage machen wird. Mögliche Vibrationen der Verkleidung selbst kann er aufgrund seiner Leichtigkeit allerdings nicht verhindern. Hoffen wir mal, dass die Verkleidung nicht anfängt, zu rappeln :)


    Zum Ergebnis kann ich bisher nur zum Klopftest und Schließgeräusch sagen, dass es einem ein Grinsen ins Gesicht zaubert.

    Sobald das Auto fertig repariert ist, werde ich weiter berichten

    An die Mathematiker unter uns. Wenn man das Leistungsgewicht des Corolla berechnet ( egal welcher Motor ), also x Kg pro PS und man die angegebene Beschleunigung von 0-100 km/h laut Bedienungsanleitung nimmt, wäre dann nicht möglich die eigentliche "Wirkliche" Systemleistung des Motors zu berechnen?

    Da der Verbrenner bis 100 km/h nie die Nenndrehzahl und damit nie seine Höchstleistung erreicht, wird auch nie bis 100 km/h mit 180/184/196 PS beschleunigt, selbst wenn der Akku seine volle Entladeleistung freigibt.


    Die knapp 6000 U/min bei Vollgas und damit eben die Höchstleistung des Verbrenners liegen (zumindest bei meinem) erst bei etwa 100 km/h an. Das hatte ich relativ zu Beginn des Threads schon mal erwähnt, ging dann aber irgendwie unter.

    Insofern vermute ich hier den Grund für die unveränderte Fahrleistung bis 100 km/h beim neuen Motor trotz verringerter Maximalleistung. Sie wurde vorher sowieso nicht bis 100 km/h abgerufen.

    Der Schadstoffausstoß, namentlich sind das Stickoxide (NOx), Kohlenstoffmonoxid (CO), unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC) sowie Partikel, ist unabhängig vom Verbrauch. In dem Sinne hilft die Hybridtechnik zwar bei der Reduzierung des letzteren, aber hat auf den Schadstoffausstoff keinen Einfluss.


    Anderseits ist es das übliche Bild, dass eine Verbesserung der Abgasreinigung zu Minderleistung (und manchmal auch höherem Verbrauch) führen.


    Zur Höchstgeschwindigkeit wurde bereits was gesagt. Was die Beschleunigung, zumindest den Sprint von 0 auf 100, betrifft: bis 100 km/h dreht der Verbrenner auch bei Vollgas nicht bis zur Nenndrehzahl, die 190 (oder bei den älteren 179 oder 184) PS liegen bis zu der Geschwindigkeit also sowieso nicht an.


    Interessant wäre zu wissen, ob die eingetragene Dauerleistung reduziert wurde.

    Fahrschule ist ja auch meist noch Manuelle Schaltung

    Das sehe ich bei meinen Prüfungen mittlerweile ganz anders...


    Indes nutze ich auch im Winter weiterhin das automatische Anziehen der Feststellbremse beim Einlegen von P. Probleme mit festsitzenden Feststellbremsen tauchen zumindest bei der Hauptuntersuchung bei genau den Fahrzeugen auf, bei denen sie nie verwendet wird. Gerade erst wieder im Freundeskreis der Fall. Vor 1 1/2 Jahren wurden Scheiben, Beläge und Sättel hinten getauscht, weil durch wenig Benutzung die Scheiben furchbar aussahen und die Sättel sich kaum noch bewegten. Jetzt hat er wieder die gleichen Probleme, weil nie benutzt...

    Ich krame den Thread mal raus, da ich eben mal durch die Garantiebedingungen ging.


    Uns allen bekannt sind die 15 Jahre und 250.000 km. Die Garantie deckt unter anderem ab:


    "Federung: Vordere und hintere Federn; Drehstäbe; Längs- und Querlenker; Hilfsrahmen, Achsschenkel, Radlager (bis 160.000 Km); Radnaben; Distanzscheiben; Sicherungsmuttern; Manschetten an Kugelköpfen (bis 160.000 km);


    Lenkung: Servolenkungsgetriebe; Lenkgetriebe; Getriebegehäuse; Zahnstangenlenkung; Servolenkungspumpe; Servolenkungsölbehälter; Dichtungen; Lager; Spurstange und -köpfe; Lenksäule; Gelenke; Lenkgestänge; Manschetten an Kugelköpfen (bis 160.000 km)"


    Wenn ich das jetzt richtig lese, werden all die genannten Teile bei Defekt kostenlos ersetzt. Nur bis 160.000 km Hilfsrahmen, Achsschenkel, Radlager, Manschetten an Kugelköpfen.


    Zum Einen aus den Erfahrungen des HU-Geschäfts finde ich es insofern lohnenswert, da die wenigsten Autos 15 Jahre oder ne Viertel Million Kilometer überstehen, ohne dass irgendwelche Gelenke ausschlagen oder Federn brechen. Bei den Spurstangenköpfen ist das ebenfalls so. Allerdings muss man da natürlich hoffen, dass die Manschette ganz bleibt. Schöner wäre es natürlich, wenn nicht nur die Querlenker übernommen würden, sondern auch deren Gummilager. Gummiteile sind aber wieder bewusst rausgenommen.


    Aber in der Tat stehen in der Liste auch echt viele Elektronikkomponenten, die schnell mal ins Geld gehen können. Ich bleibe wohl dann doch erst mal bei der Toyotawartung. Die 250.000 werde ich nach jetzigem Stand irgendwann um 2030 voll haben. Mal schauen, wie dann Toyota zu seinen Garantiebedingungen steht.

    Das ist korrekt, aber genau hier hat sich was geändert. Früher war es so, dass wenn etwas kaputt ging der Gesetzgeber gesagt hat innerhalb der ersten 6 Monate war es bei der Übergabe bereits defekt. Der Verkäufer muß zahlen.

    Es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel erst später auftauchte.

    Die neue Rechtsprechung

    Klugscheißermodus: wir sind hier nicht im gesprochenen, sondern im geschriebenen Recht :D


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html ff.

    Und

    § 477 BGB - Einzelnorm

    Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung gleichsetzen!


    2 Jahre Gewährleistung sind, wie richtig gesagt wurde, gesetzlich verpflichtend. Eine Garantie muss niemand geben. Und wenn Weller auf Gebrauchtfahrzeuge 1 Jahr Garantie ZUSÄTZLICH zur Gewährleistung gibt, ist das deren Entscheidung. Wenn sie für jedes weitere Jahr 60 Euro nehmen, ist das ebenfalls deren Entscheidung.


    Wie aber auch richtig gesagt, gibt es sowieso die Relax on Top.