Damit ein Teil für ein Fahrzeug überhaupt genehmigt wird, sei es über Teilegutachten, ABE, EG-Teilegenehmigung oder ECE-Genehmigung, müssen diverse Versuche durchgeführt werden. Unter anderem wird dann getestet, ob sich das entsprechende Teil negativ auf das Fahrverhalten auswirkt. Ist dies der Fall, wird das Teil für dieses Fahrzeug gar nicht erst genehmigt.
In dem Teilegutachten, der ABE, etc. steht dann auch regelmäßig drin, dass diese und jene Versuche durchgeführt wurden und keine negativen Einflüsse festgestellt wurden.
Du hast vollkommen recht, dass gerade in Kombination mit geringen Einpresstiefen und zusätzlichen Spurplatten schnell mal der Lenkrollhalbmesser ins Positive rutschen kann. Bei solchen Kombinationen, die das bewirken könnten, sind wir aber im Allgemeinen bereits von Gutachtenseite aus im Bereich des Erlöschen der Betriebserlaubnis und dann ist sowieso eine Begutachtung nach Paragraph 21 StVZO nötig und dann würde ich auch mal dringend entsprechende Probefahrten machen.
Edit: wie groß der Lenkrollradius beim Corolla ist, wird dir nur Toyota beantworten können. Den zu messen ist ja auch nicht mal eben gemacht...