Habt ihr richtig eingeschätzt
Die Scheiben waren nicht zu bemängeln. Nach kurzem Bremsen in der Rolle waren die fast wieder blank.
Habt ihr richtig eingeschätzt
Die Scheiben waren nicht zu bemängeln. Nach kurzem Bremsen in der Rolle waren die fast wieder blank.
Hier mal gammelige Bremsscheiben von der Hinterachse:
Das Fahrzeug stand einige Monate.
Das verstehe ich nun nicht… also wie dämlich zu Deinem Daumen runter passt.
Dämlich kommt schließlich von Dame und so fühle ich mich doch sehr geehrt - vielen Dank dafür.
off Topic:
Bitte, danke, weiter im Thema
Bei weiteren Fragen zur Fahrzeugüberwachung, Abnahmetätigkeit oder auch Fahrerlaubnisrecht stehe ich gerne zur Verfügung
Selbstverständlich immer themenbezogen in den entsprechenden Threads.
Aus der Fachinformation zur Beurteilung von Bremsscheiben im Rahmen der HU:
"Korrosion im Bereich der eigentlichen Bremsscheiben-Reibfläche ist daher nur zu bemängeln, wenn:
- davon auszugehen ist, dass über 20 % der Ringflächenbreite der Bremsscheiben-Reibfläche auch nach kräftigem "Freibremsen" nicht tragen wird.
[...]"
Mit der Zeit weiß man auch ziemlich genau, welche Korrosion sich noch wegbremsen lässt und welche nicht.
Also was auch immer dein aaS da erzählt hat: die 50 % stimmen nicht. Insofern sehe nicht ich das anders, sondern unsere Arbeitsanweisungen und Fachinformationen.
Ringflächenbreite ist selbstverständlich was anderes als Ringfläche, nebenbei. Die inneren 20 % der Ringflächenbreite entsprechen weniger als 20 % der Fläche und die äußeren entsprechend mehr als 20 %. Kann sich jeder gern mathematisch ausrechnen.
Edit collak: bei deinen Bremsscheiben wäre ich bei einem Hinweis, also kein Mangel
Solange mehr als 50% der Fläche blank sind, sollte es keine Probleme beim TÜV geben
Es zählt hierbei nicht die Fläche, sondern die Flächenbreite. Tragen mehr als 20 % der Breite nicht, sind die Scheiben zu bemängeln.
Die 20 bis 30k sind ein wirtschaftlicher Exodus
Ich hoffe, du meinst Exitus
Aus Anhang VIII der EU-Verordnung 540/2014:
"Der vom AVAS erzeugte Geräuschpegel darf den ungefähren Geräuschpegel eines Fahrzeugs der Klasse M1, das mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist und unter den gleichen Bedingungen betrieben wird, nicht überschreiten"
Demnach wird wohl vermutlich der RAV4 lauter sein
"Darüber hinaus gelten die Anforderungen gemäß Absatz 6.2.7 der UNECE-Regelung Nr. 138"
Da wiederum steht: "Bei Prüfung eines Fahrzeugs mit akustischem Fahrzeug-Warnsystem nach Anhang 3 Absatz 3.3.2 darf der Gesamtschallpegel bei Vorwärtsfahrt 75 dB(A) nicht überschreiten."
Die Grenze für das Fahrgeräusch von Fahrzeugen unserer Größe liegt aber eh niedriger, weswegen dieser Passus hier eh nicht mehr zum Tragen kommt.
Ich kenne das aber auch, dass manche Leute einen trotz AVAS nicht bemerken. Dann lege ich kurz "N" ein, trete einmal kräftig aufs Gas, dass der Verbrenner anspringt, dann drehen sich die Leute verschreckt um und das Auto läuft danach wieder leise elektrisch weiter
Also bei mir lief heute Früh auf dem Weg zur Arbeit der Verbrenner ewig lange und hat den Akku komplett voll gemacht. Klima war auf 19 Grad und Auto eingestellt. Keine Chance in den EV Modus zu kommen. Erst nachdem der Akku voll war, war wieder der EV Modus möglich. Das hatte ich jetzt schon ein paar Mal, sehr komisch. Kennt das jemand? Dementsprechend ein höherer Verbrauch...
ja, passiert immer mal wieder, auch bei warmen Temperaturen nach langen Autobahnfahrten mit anschließender Überlandfahrt (inkl. Stehen an Ampel und so) hatte ich das schon mal. Irgendein Problem mit den Stages sehe ich hier nicht, kann es aufgrund fehlender Auslesetechnik aber natürlich nicht stichhaltig sagen. Aber in der Tat, so wie du es beschreibst, habe ich es auch gerade bei den aktuellen Temperaturen sporadisch. Mit Glück kann ich irgendwo am Straßenrand oder Parkplatz anhalten und dann geht er doch nach einiger Zeit aus.
Tut es auch nicht. Der Corolla darf technisch 750 kg ziehen. Dabei ist die tatsächliche Masse des Anhängers entscheidend.
Interessanter wird es bei der Fahrerlaubnis. Da gelten die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge. Und bekanntermaßen liegt die zulässige Gesamtmasse vom Corolla bei 1955 (?) kg, sodass man mit Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 1545 kg ziehen darf.
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