Dass breitere Reifen oftmals eine höhere Tragfähigkeit aufweisen, ist durchaus korrekt. Aber wie gesagt: es gibt selbst 195er Reifen mit dem nötigen 91er Tragfähigkeitsindex. Das ist nichts weltbewegendes. Wenn man bedenkt, dass selbst 7,5-Tonner auf der Vorderachse häufig nur eine 215er Breite fahren, relativiert sich der Zusammenhang zwischen Breite und Tragfähigkeit so ein bisschen. Wie ich schon mal weiter vorher erwähnte, sind 225er Reifen im Kompaktklassesegment eher selten anzutreffen.
Beiträge von Gurke
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und auch kein TÜV Problem bekommen sollte.
Doch. So, wie sie dort aussieht, ist sie zu bemängeln.
ostfilinchen: so, wie Chris schon sagte, kriegst du sie vielleicht doch noch freigebremst. Ich stelle auch immer wieder fest, dass Bremsen bis zur Blockiergrenze aus Geschwindigkeiten bis 50 km/h tatsächlich nichts bringen. Sehr hohe Geschwindigkeiten und dann nicht mit Gewalt, aber schon kraftvolles Abbremsen leistet gute Dienste.
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Bremsscheibe links
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Bremsscheibe rechts
Aus der Erfahrung heraus wirst du die rechte Scheibe nicht mehr mit einer scharfen Bremsung aus hoher Geschwindigkeit glatt kriegen. Sie sieht aber noch rettbar aus. Sprich: eine scharfe Bremsung wird es nicht schaffen, aber mehrere.
Sonst ist sie spätestens Ende nächsten Jahres zur HU fällig.
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Ich habe das auch bei manchen Bässen von der Verkleidung der Fahrertür seit etwa einem Monat.
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Noch mal: Eine ABE heißt NICHT, dass die Teile stets und immer eintragungsfrei sind. Ich sehe haufenweise ABE, die eine Änderungsabnahme zwingend erforderlich machen, auch wenn sonst nichts weiter am Fahrzeug geändert wurde. Dadurch wird das nicht ein Teilegutachten. Das ist dann weiterhin eine ABE, trotzdem muss dann die Änderungsabnahme erfolgen.
Die Begrifflichkeit Teilegutachten oder Allgemeine Betriebserlaubnis ist unabhängig davon, ob eine Änderungsabnahme erfolgen muss oder nicht, auch wenn selbige bei Teilegutachten immer erfolgen muss.
Edit: Sowohl der Umgang mit Teilegutachten als auch mit ABEn ist nebenbei in Paragraph 19 Abs. 3 der StVZO geregelt.
Für ABE ohne Abnahmepflicht gilt Nummer 1
Für ABE mit Abnahmepflicht gilt Nummer 3
Für Teilegutachten gilt Nummer 4
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Wenn sie denn auch auf das Grillfeisch im Sommer und den Braten im Winter aus den gleichen Gründen verzichtet, ist das durchaus eine legitime Argumentation. Wenn!
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Wozu ne TÜV-Abnahme? DieFedern haben eine ABE und solange man die originale Rad/-Reifenkombination nimmt ... brauch man also nicht zum TÜV.
Ich habe das hier im Forum schon mehrfach kund getan, wiederhole mich aber gern. Eine ABE ist KEIN Freifahrtschein. Wenn in den Auflagen steht, dass eine Änderungsabnahme zu erfolgen hat, dann muss sie auch durchgeführt werden trotz ABE. Das kann unter Umständen auch dann der Fall sein, wenn sonst nichts am Fahrzeug geändert wurde.
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hier mal die Primärquelle dazu:
Verbrauchstests mit Super E10-Benzin: weniger Schadstoffe und kein MehrverbrauchVergleichstests zeigen, dass die Nutzung der Benzinsorte Super E10 nicht nur CO2-Emissionen, sondern auch den Stickoxid- und Feinstaubausstoß von Benzinern…www.bdbe.de -
Irgendwo hatte ich gelesen, dass Ethanol bei der Verdampfung hilft, was dann wiederum definitiv zu einem geringeren Feinstaubausstoß führt. Aber 70 %?
Den massiv geringeren Stickoxid-Ausstoß verstehe ich allerdings gar nicht. Stickoxide entstehen ja vor allem durch hohe Verbrennungstemperaturen. Das halte ich für wenig wahrscheinlich. Aber wie immer gilt: bitte bildet mich weiter. Ich finde das interessant.
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Wenn man Google zu dem Thema bemüht, finden sich keine Aussagen, dass Ethanol unsauberer als Benzin verbrennt, aber einige, die genau das Gegenteil behaupten.
Das mag ich auch so bestätigen. Benzin neigt eher zu einer rußenden Flamme als Ethanol. Manche gehen sogar so weit, dass Ethanol die Katalysatoren entlastet, da es ohne Entstehung von Kohlenstoffmonooxid verbrennen würde. Dem ist zwar leider nicht so. Da Ethanol aber ein Sauerstoffatom enthält, fällt eine vollständige Verbrennung zumindest leichter.