Beiträge von Gurke

    Heute war wieder tanken angesagt.


    32,13 Liter gingen rein, 683,7 km wurden gefahren, macht einen Durchschnitt von 4,7 l / 100 km. Der Bordcomputer hing fast den ganzen Zyklus bei 5,2 fest :huh:


    Ich hätte noch mal 3 Liter reindrücken müssen, damit es mit dem BC annähernd gepasst hätte. Ob ich die ohne Gewalt geschafft hätte? :/

    Mal sehen, ob jetzt die nächste Tankfüllung in die andere Richtung ausschlägt. Dann wäre im Mittel wieder alles im Lot ^^

    Wenn du auf mein Foto schaust, siehst du, dass die Felge leider am weitesten rausschaut. Das hängt in diesem Fall vom Reifen ab. Die Dunlop Winterreifen haben eine Felgenschutzkante. Wenn du den Reifen aber auf die Felge ziehst, verschwindet diese in der Felgenschulter und schützt die Felge am Bordstein Null. Bei den original Falken Reifen sieht das ganze anders aus. Die haben eine so dermaßen große Felgenschutzkante, dass diese definitiv am weitesten über die Felge steht. Dadurch wirkt der Reifen auch mehr gezogen auf der Felge und sieht flacher aus.

    Ah ja. So genau sah ich da nicht hin. Das ist natürlich bitter.


    Ich war gedanklich nur eher weniger beim Herausstehen als bei möglichem Kontakt an Radhausinnenverkleidung und Radhauskanten. Und da wäre die Felgenbreite ja nu wirklich egal. Aber gut, das Überstehen ist dann tatsächlich unglücklich.

    Die Felge selbst ist selten der Teil, der am weitesten hinausragt. Die geringere Einpresstiefe schiebt natürlich den Reifen mit nach außen. Aber die breitere Felge in sich verändert doch nicht den Reifen und dessen Wulst. :/

    Diese Frage wird dir am besten der Mensch von der Prüfstelle beantworten. :)


    Da die Abweichungen nur geringfügig sind, könnte das relativ glatt durchgehen.


    Also einmal sämtliche Papiere mitnehmen und vorzeigen.

    Das ist so nicht richtig. Die in der ABE genannten Auflagen sind entsprechend zu berücksichtigen. Es kommt regelmäßig vor, dass die ABE der Meinung ist, dass an dem Fahrzeug eine Reifengröße gefahren werden kann, die aber gar nicht in der Fahrzeuggenehmigung genannt wurde. Dann steht da regelmäßig zu dieser Größe als Auflage der von e.yahya zitierte Passus und dann muss zwingend eine Änderungsabnahme erfolgen.

    Generell kann die ABE immer eine Änderungsabnahme verlangen, was auch oft so vorkommt. Also bitte nicht einfach darauf verlassen, dass man eine ABE hat und dann passt das schon. Wie schon gesagt: immer auch alle zutreffenden Auflagen beachten!


    Im CoC vom Corolla stehen leider tatsächlich nicht sämtliche Rad-Reifen-Kombinationen, die serienmäßig sind. Die 225/40R18 ET40 ist allerdings tatsächlich eine der Seriengrößen. Das kannst du dir gern von Toyota oder einem Prüfer bestätigen lassen. Die haben alle Zugriff auf die Daten.


    Bitte aber unbedingt noch darauf achten, ob die Felgen überhaupt für das Fahrzeug zugelassen sind. Feld K aus der Zulassungsbescheinigung ist dabei zu berücksichtigen.

    §57 StVZO Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler

    (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. [...]

    [...]
    (3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.


    In dem Paragraph und ist nirgends die Rede davon, dass man einen Wegstreckenzähler haben muss. Und sonst verliert die StVZO nur noch im Zusammenhang mit Fahrtenschreiber ein Wort über Wegstreckenzähler (§ 57a). Der Paragraph ist für uns aber unzutreffend. Davon abgesehen sind die ganzen nationalen Bau- und Betriebsvorschriften (also alles ab § 30 StVZO) für unsere PKW nach heutiger Bauart nicht mehr zutreffend, da unsere Fahrzeuge nach EU-Richtlinien gebaut und genehmigt werden (Einzelbetriebserlaubnisse nach Umbauten und ähnliches mal ausgenommen).


    Und auch die EU-Richtlinien äußern sich zu Wegstreckenzählern nur im Zusammenhang mit EG-Kontrollgeräten (ebenfalls nicht für uns zutreffend).


    Edit: man könnte jetzt darüber nachdenken, dass wenn ich freiwillig einen solchen Wegstreckenzähler installiere, der ja gar nicht gefordert wird, dann muss er wenigstens der nationalen Vorschrift entsprechen und darf nur +/- 4 % Abweichung haben. Entsprechende stichhaltige Aussagen findet man dazu nicht. Ich kann aber mal die Tage nachfragen.

    Fand ich gerade interessant und wollte mal gucken welche Toleranz bei der km Anzeige im Raum steht :huh:

    "Die Abweichung des Wegstreckenzählers darf nach § 57 Abs. 3 StVZO +/− 4 % betragen."

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kilometerz%C3%A4hler

    Ich lass das mal unkommentiert im Raum stehen.

    Das gilt nur für national genehmigte Fahrzeuge und solche, die einen geeichten Wegstreckenzähler brauchen (Mietwagen, Taxis und dergleichen).

    Ansonsten unterliegen die Wegstreckenzähler im Gegensatz zu den Tachographen keiner Toleranzgrenzen, ihre Existenz ist noch nicht einmal gefordert.

    Die Bremshilfe beim Rückwärts fahren möcht ich nicht mehr missen, hat meinen Corolla Popo schon 2 mal vor Kratzern von Einkaufswagen bewahrt. :)

    Mich einmal auch vor ner fetten Delle. Da übersah ich einen Laternenmast. Da ich Spiegel-Rückwärtsfahrer bzw. auf direkte Sicht aus bin, verschwand der Mast komplett hinter der D-Säule. Ich fuhr mit ordentlich Schwung rückwärts und wurde dann gewaltsam in den Sitz gepresst. Beim Blick in die Rückfahrkamera wurde das Beinahe-Malheur dann deutlich...eieiei...

    Naja, wir sollten das Thema jetzt hier auch lassen, wir nähern uns einander nicht wirklich. ^^

    Ich würde mich gern annähern, aber mir fehlen stichhaltige Argumente dafür ^^


    hewo19: ich notiere auf die Tankbelege immer den Tageskilometerzähler, den ich bei jedem Tanken zurücksetze. Sollte ich in naher Zukunft mal eine lange Autobahntour haben, werde ich die Genauigkeit des Kilometerzählers eruieren und hier kommunizieren. :)