Ich möchte hier der Begrifflichkeit wegen noch einmal ein bisschen das Durcheinander beseitigen, was es alles gibt (Edit: ich habe noch ein paar kurze Erklärungen hinzugefügt)
ABE für Fahrzeuge = NATIONALE Genehmigung für in Reihe gefertige Gesamtfahrzeuge; sowas gibt es seit etwa 25 Jahren nur noch in Ausnahmefällen, für unsere Corollas nicht von Bedeutung. So eine Fahrzeug-ABE ist in aller Regel etliche Seiten lang (wir reden hier von oft 3-stelligen Seitenzahlen)
EG-Typgenehmigung für Gesamtfahrzeuge (üblicherweise etliche 100 Seiten lang) = das heute übliche Genehmigungsverfahren für unsere Autos. Gekennzeichnet durch eine entsprechende Nummer im Fahrzeugschein im Feld "K" (z.B. e1*2007/46*0123*13); für uns relevant. Nachweisbar durch das COC (2-4 Seiten). Das ist die Betriebserlaubnis für fast alle unserer Fahrzeuge. Es sei denn...
Einzelbetriebserlaubnis nach Paragraph 21 StVZO für Fahrzeuge = hier in dem Fall evtl. interessant, da an dem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben könnten, da das Fahrzeug möglicherweise nicht mehr der EG-Typgenehmigung entspricht. So eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt grundsätzlich das Straßenverkehrsamt auf Grundlage eines Gutachtens, welches ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Mitarbeiter eines Technischen Dienstes erstellt hat (sprich TÜV, Dekra, usw.)
Fahrzeuge Marke Eigenbau gehören selbstverständlich IMMER in diese Kategorie (sind nur jetzt gerade natürlich nicht weiter von Belang ^^)
ABE für Fahrzeugteile = NATIONALE Genehmigung für in Serie gefertigte Fahrzeugteile; diese zeichnen sich durch folgende Kennzeichnung aus: "KBA XXXXX" (X = Ziffern). Solche Teile bekommt man als Sonderräder, Sonderlenker beim Motorrad, Austauschbremsleitungen, etc. pp
Liegt eine solche ABE für die zusätzlich angebauten Fahrzeugteile vor und sind die im dazugehörigen Gutachten genannten Auflagen eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht, obwohl es streng genommen nicht mehr der EG-Genehmigung entspricht. Um eine solche ABE zu erhalten, sind umfangreiche Tests erforderlich, die etliche Tausend Euro kosten und sich daher nur bei entsprechenden Stückzahlen lohnen. Solche ABEn werden durch das KBA erteilt (daher KBA XXXXX) auf Grundlage eines Gutachtens eines technischen Dienstes)
Einzelgenehmigung für Fahrzeugteile = wird aus ökonomischen Gründen praktisch nicht gemacht. Keiner lässt seine Felgen einer vollständigen Prüfung unterziehen, da Teil der Prüfung auch zerstörend sein kann. Daher ist die Aussage von deinen Dekra-/TÜV-Leuten korrekt, dass das keiner macht.
Schick mal ein Foto deiner Zulassungsbescheinigung (natürlich ohne FIN und ohne persönliche Daten), dann guck ich nachher mal ins System, ob ich ich die möglichen Rad-/Reifenkombinationen und mögliche Original-Toyotaräder finde, die zulässig sind. Auch wenn das keine KBA-Felgen sind, wie wir bereits erörtert haben, sollten sich normalerweise irgendwelche Modellbezeichnungen (Buchstaben und Zahlen) auf der Innenseite finden (ET und Größe sowieso). Ist das nicht der Fall, wird das Ganze rein rechtlich ohne Zuarbeit von Toyota tatsächlich praktisch unmöglich. Die vorgeschlagene Idee uber Vergleichsgutachten geht halt nur, wenn eindeutig nachweisbar ist, was das für Felgen sind (Modellbezeichnung) und wenn eben ein solches Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach Paragraph 21 überhaupt vorliegt. Und selbst das ist noch weit weg von einer Garantie.
Im Idealfall wurden die Felgen aber im Zusammenhang mit mehreren Ausstattungsvarianten bereits genehmigt. Dann war die ganze Aufregung umsonst und alles ist gut.
Weiterhin gibt es dann noch Fahrzeugteile mit Bauartgenehmigung nach nationalem, EU- oder nach ECE-Recht, sowie welche mit Teilegutachten. Aber das führt jetzt hier etwas zu weit (kann aber an entsprechender Stelle gern erklärt werden )