Ein Korinthenkacker könnte sagen, Du hast die H&R-Platten ja nur an der Vorderachse... Wahrscheinlich zu weit um die Ecke gedacht, oder?
An diesen (üblichen) Passus dachte ich bei meinen Vermutungen.
Ich finde das aber in der Tat eine interessante Frage. Ich werde morgen, wenn ich daran denke, mal unsere Fachabteilung dazu befragen. Spurplatten verschiedener Hersteller zu verwenden ist beileibe kein Regelfall, aber irgendwer wird über so einen Sachverhalt sicherlich schon mal gestolpert sein.
Ich hatte mal einen ähnlich gearteten Fall mit Fahrwerksfedern. Da sind die Tieferlegungsfedern von Hersteller A an einer Achse gebrochen. Diese wurden aber nicht mehr hergestellt. Dafür gab es von Hersteller B baugleiche Federn, die laut Gutachten auch als Ersatz für die Federn von Hersteller A verwendet werden dürfen.
Aber wie geschrieben: Da wurde das in dem Gutachten explizit erwähnt. Das wird hier bei den Spurplatten vermutlich eher nicht der Fall sein.