Beiträge von Gurke

    Nu macht das nicht noch komplizierter, als es schon ist. Jeder FTH hat bei sich einen Räderkatalog liegen, wo sämtliche Original Toyotaräder gelistet sind (ja, Toyota baut die Räder nicht selbst, aber das tut nicht zur Sache). Für jedes Modell inkl. Modelljahre usw. finden sich dort alle zulässigen Räder. Das dürften für die Corollas mit der Typgenehmigung 2007/46*0318*xx etwa 10 Stück sein in den Größen 16 bis 18 Zoll. Und zu all den Rädern haben die FTH auch die nötigen Dokumente. Sie müssen sie nur suchen (wollen).


    Zuletzt führte das bei einem Yaris mal wieder zu Diskussionen, der eine Rad-/Reifenkombi verwendete, die nicht genannt war, obwohl sie im Räderkatalog zu finden war. Nachdem der Meister dann 10 Minuten nach dem passenden Gutachten der Räder suchte, klärte sich alles in Wohlgefallen auf.

    Also generell gilt natürlich: das, was Toyota original für den Corolla anbietet, darfst du fahren. Wahrscheinlich sind das diese 10 verschiedenen Räder.


    Alle anderen Sachen, die ich am Anfang des Threads beschrieben habe, gelten für Deutschland. Eine ABE ist was nationales, Teilegutachten sind das noch viel mehr, und Einzelabnahmen sowieso. Soll heißen: Diesbezüglich wäre also erst einmal zu klären, ob du sowas in Österreich überhaupt machen darfst. Ich könnte prinzipiell schon in unserem TÜV-Portal Zubehörfelge für Zubehörfelge für den Corolla durchsehen, welche davon ohne weiteres montiert werden dürfen. Aber keine Ahnung, wie das eure Behörden finden.

    Wie vorher schon mal angeschnitten, jetzt noch mal im Detail: die EU-Verordnung 2019/2144 beschäftigt sich mit der Typgenehmigung von Fahrzeugen und speziell mit deren sicherheitsrelevanten Bauteilen und Systemen. Hier wird beschrieben, welche Fahrzeugarten mit welchen Sicherheitssystemen ausgerüstet sein müssen und ab wann und was diese Systeme können müssen. Details klären dann weitere Verordnungen.


    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2144


    Im Anhang II finden sich die einzelnen Systeme und deren Einführungszeitpunkte tabellarisch gelistet.


    D8: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent

    für Fahrzeuge der Klassen M1-3 und N1-3 (unsere PKW sind M1): B


    Am Ende der Tabelle

    B =

    Tag der Verweigerung der EU-Typgenehmigung: 6. Juli 2022

    Tag des Verbots der Zulassung von Kraftfahrzeugen sowie der Markteinführung und der Inbetriebnahme von Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten: 7. Juli 2024


    Soll heißen: wenn in Feld 6 eurer Zulassungsbescheinigung (Datum der Typgenehmigung) ein Datum ab dem 6.7.2022 steht, muss das Fahrzeug offiziell über einen ISA verfügen, weil sonst die Typgenehmigung verweigert wurde. Ist das Datum älter und hat es es den ISA nicht, kann es so noch bis spätestens 6.7.2024 erstzugelassen werden, also im Prinzip Lagerware. Ab 7.7.2024 muss jedes neuzugelassene Fahrzeug über dieses System verfügen.


    Ganz am Ende der Eu-Verordnung 2021/1958 die sich im Detail mit dem ISA beschäftigt, steht noch mal selbige Zeile.


    Daher nebenbei immer diese Kunstgriffe mit der Eintageszulassung. Dann wurde das Fahrzeug ja bereits zugelassen, auch wenn es danach 13 Jahre beim Händler abgemeldet rumsteht.


    Soll heißen: wie mavFG schon richtig sagt, ist es momentan über das EZ-Datum nicht zweifelsfrei feststellbar, aber eben über das Typgenehmigungsdatum. Das weiß man normalerweise aber erst, wenn man die Zulassungsbescheinigung in der Hand hält.


    Und wie auch schon angedeutet wurde: ab da müssen die Fahrzeuge das System haben, ältere dürfen und können es selbstverständlich auch haben.


    EDIT: mir ist gerade ein möglicher Fehler in meiner Ausführung zur Typgenehmigung aufgefallen. Nur so viel: die eigentliche EU-Typgenehmigung für den Corolla war irgendwann 2018 oder 2019, alles andere sind Nachträge, deren Datum im Feld 6 steht. Ob die genannten Stichtage nur für die Typgenehmigung selbst oder auch für die Nachträge gelten, muss noch mal geklärt werden. Sorry für die Verwirrung...

    Solange es für eine Felge, egal welche Größe, eine ABE für den Corolla gibt, darfst du sie ohne Eintragung fahren.

    Ich weiß nicht, wie oft ich das schon geschrieben habe: eine (passende) ABE bedeutet nicht automatisch, dass keine Änderungsabnahme und keine Eintragung erfolgen muss, auch wenn es in der Praxis für gewöhnlich so ist,


    Wie weiter oben genannt ist anhand der Typgenehmigung des Fahrzeugs ersichtlich, ob auch andere Rad-/Reifenkombinationen serienmäßig gefahren werden dürfen. Im CoC stehen die leider auch nicht immer drin. Wenn man unbedingt auf Nummer sicher gehen möchte, kann man sich die Freigabeliste des Herstellers besorgen. Da sind dann auch die separaten Radtypen genannt. Nicht, dass noch jemand auf den Gedanken kommt, Serienräder vom RAV4 oder sonst was als Corollafelgen zu verwenden :)

    Nicht alle Autohäuser in Deutschland sind selbstständig. Einige Hersteller betreiben auch echte Niederlassungen. Das ist mir allerdings bislang nur von deutschen Herstellern (und anscheinend Tesla, wie genannt) bekannt.


    So viel mein off Topic zum Topic ^^


    Ich gehe auch davon aus, dass die 90.000er Inspektion, die bei mir in etwa einem Monat ansteht, die letzte bei Toyota sein wird. Die EHR-Geschichte riskiere ich mal. Evtl. lass ich einmal jährlich den Hybridcheck machen.

    Ich habe auch einen Azubi, mein Leibeigner :o)


    Ich war vorhin mal wieder tanken und die Durchschnittsverbrauchsanzeige seit letztem Tanken hat mich mal wieder beschissen - oder ich sie? Bei nicht mal 57 € schaltete die zapfsäule das erste mal ab und ich hab noch bis 60 € reingedrückt bekommen. Trotzdem beträgt der errechnete Verbrauch auf die Füllung 4,72 l / 100 km. Angezeigt wurden 4,9. Ich war auch verwundert, dass ich schon wieder 710 km auf der Uhr hatte und die Lampe noch nicht an war.


    In diesem Sinne wie meine Vorredner: es wird wärmer, der Verbrauch sagt, dass es Sommer ist.

    Also selbst im Akkuleersaugmodus oder bei Vollgas auf der Autobahn habe ich mein Auto noch nie auf 2 Balken zwingen können.


    Zum Lupfen: ich merke es bei meinen Heimfahrten. Mein Dorf hat eine leichte Tallage. Kurz bevor es bergab geht, lupfe ich, fahre den letzten Rest bergauf rein elektrisch und rolle danach oder mit wenig Gas elektrisch weiter. Sonst nutze ich sowas auch nur, wenn absehbar ist, dass ich bremsen muss. Aber das ist dann ja eh eher vorausschauendes Fahren, was generell zur Verbrauchsreduzierung beiträgt.