Ich sehe die Prozent jedenfalls auch nicht im Tacho (VFL).
Man kann das im Tachomenü umstellen, was beim Ausschalten angezeigt wird. Entweder das, was bei dir zu sehen ist, oder den Eco-Score für die Fahrt inkl. EV-Anteil.
Ich sehe die Prozent jedenfalls auch nicht im Tacho (VFL).
Man kann das im Tachomenü umstellen, was beim Ausschalten angezeigt wird. Entweder das, was bei dir zu sehen ist, oder den Eco-Score für die Fahrt inkl. EV-Anteil.
Das könnte man jetzt mal mit Messschieber ausmessen, wie breit die tragende Fläche ist (der Belag geht nicht bis ganz an den Rand).
Und dann siehe den alten Beitrag: es muss nach mehrmaligem starken Bremsen noch immer schlecht aussehen. Das bei Binner lässt sich sehr wahrscheinlich wegbremsen, insofern nicht zu beanstanden.
Also auf SLHB's Fotos sehe ich die Serien-17-Zöller der Team Deutschland Ausstattung. Clausi hat die Loungefelgen
Noch mal:
Es müssen mehr als
50% 80 % derFlächeRingflächenbreite frei sein für den TÜV.
Die 50 %-Aussage deines aaS ist nach wie vor falsch.
(Siehe Beitrag 513 mit entsprechendem Verweis auf die Arbeitsanweisung).
Ich würde auch erst einmal vom Erlöschen der Betriebserlaubnis ausgehen. Ob das bei der HU auffällt, bezweifle ich allerdings auch sehr stark.
Die Formulierung ist aber auch irreführend, wie ich finde. Die Abgasanlage unterliegt im Ganzen nicht der Relaxgarantie, wozu die Hitzerückführung zählt. Und dann nehmen sie jene Rückführung aber doch wieder in die Garantie mit rein, wenn dort Kühlwasserverlust ist.
Habe ich das so richtig verstanden? Kein Wunder, dass sich die Autohäuser dann erst mal quer stellen.
Da verwechselst du 19.2 mit 19.3.
19.3 ist die normale Änderungsabnahme
19.2 ist Erlöschen der Betriebserlaubnis i.V.m. Begutachtung nach 21 zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis.
Soll heißen: eine 19.2 steht immer in Verbindung mit einer 21.
Vielleicht haben sie mit der Einführung der ISA-kompatiblen Variante die Erkennung von deutschen Ortsschildern hinzugefügt.
Aus Anhang II der EU-Verordnung 2021/1958, die sich konkret mit dem ISA beschäftigt:
"Alle Zeichen, mit denen in jedem Land Beginn und Ende der Stadt-/Ortsgrenzen angezeigt werden, haben leicht erkennbare Identifikationsmerkmale gemeinsam, können sich aber in Form oder Größe unterscheiden und können den Stadt- oder Ortsnamen enthalten. Der ISA muss diese Elemente verarbeiten können."
Und in der darunter beginnenden Liste der Verkehrszeichen sind die Deutschen Ortseingangs- und -ausgangsschilder mit gelistet.
Die Frage wäre jetzt höchstens: Woher bekommt der ISA seine Information? Also die Verordnung sagt ja nur, dass er die Elemente verarbeiten können muss. Eine Erkennung derselben steht zumindest an der Stelle nicht. Wer Lust hat, kann sich die Verordnung ja mal vollständig zu Gemüte führen
Ein Korinthenkacker könnte sagen, Du hast die H&R-Platten ja nur an der Vorderachse...
Wahrscheinlich zu weit um die Ecke gedacht, oder?
An diesen (üblichen) Passus dachte ich bei meinen Vermutungen.
Ich finde das aber in der Tat eine interessante Frage. Ich werde morgen, wenn ich daran denke, mal unsere Fachabteilung dazu befragen. Spurplatten verschiedener Hersteller zu verwenden ist beileibe kein Regelfall, aber irgendwer wird über so einen Sachverhalt sicherlich schon mal gestolpert sein.
Ich hatte mal einen ähnlich gearteten Fall mit Fahrwerksfedern. Da sind die Tieferlegungsfedern von Hersteller A an einer Achse gebrochen. Diese wurden aber nicht mehr hergestellt. Dafür gab es von Hersteller B baugleiche Federn, die laut Gutachten auch als Ersatz für die Federn von Hersteller A verwendet werden dürfen.
Aber wie geschrieben: Da wurde das in dem Gutachten explizit erwähnt. Das wird hier bei den Spurplatten vermutlich eher nicht der Fall sein.
Was die Versicherungen daraus machen, weiß ich nicht. Aber ansonsten ist das nach StVZO tatsächlich so, dass die von mir genannte Konstellation zulässig ist.
Es müssen lediglich Reifen der gleichen Bauart verwendet werden. Das bezieht sich auf Diagonal-, Radial oder Bias-belted-Reifen. Ansonsten darfst du aus TÜV-Sicht die Reifen so wild mixen, wie du lustig bist.
Dass das aus Sicherheitsgründen schwachsinnig ist, brauchen wir nicht zu erörtern. Es ist dennoch erlaubt. Und dementsprechend darf auch die Polizei da nichts machen.
Aber hier ging es ja um die Spurplatten. Und da wiederum, wie ich schon schrieb, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Hersteller der Spurplatten es zulassen, dass vorn und hinten unterschiedliche Fabrikate verwendet werden dürfen (siehe ABE, was da drin steht).