Wie vorher schon mal angeschnitten, jetzt noch mal im Detail: die EU-Verordnung 2019/2144 beschäftigt sich mit der Typgenehmigung von Fahrzeugen und speziell mit deren sicherheitsrelevanten Bauteilen und Systemen. Hier wird beschrieben, welche Fahrzeugarten mit welchen Sicherheitssystemen ausgerüstet sein müssen und ab wann und was diese Systeme können müssen. Details klären dann weitere Verordnungen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2144
Im Anhang II finden sich die einzelnen Systeme und deren Einführungszeitpunkte tabellarisch gelistet.
D8: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
für Fahrzeuge der Klassen M1-3 und N1-3 (unsere PKW sind M1): B
Am Ende der Tabelle
B =
Tag der Verweigerung der EU-Typgenehmigung: 6. Juli 2022
Tag des Verbots der Zulassung von Kraftfahrzeugen sowie der Markteinführung und der Inbetriebnahme von Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten: 7. Juli 2024
Soll heißen: wenn in Feld 6 eurer Zulassungsbescheinigung (Datum der Typgenehmigung) ein Datum ab dem 6.7.2022 steht, muss das Fahrzeug offiziell über einen ISA verfügen, weil sonst die Typgenehmigung verweigert wurde. Ist das Datum älter und hat es es den ISA nicht, kann es so noch bis spätestens 6.7.2024 erstzugelassen werden, also im Prinzip Lagerware. Ab 7.7.2024 muss jedes neuzugelassene Fahrzeug über dieses System verfügen.
Ganz am Ende der Eu-Verordnung 2021/1958 die sich im Detail mit dem ISA beschäftigt, steht noch mal selbige Zeile.
Daher nebenbei immer diese Kunstgriffe mit der Eintageszulassung. Dann wurde das Fahrzeug ja bereits zugelassen, auch wenn es danach 13 Jahre beim Händler abgemeldet rumsteht.
Soll heißen: wie mavFG schon richtig sagt, ist es momentan über das EZ-Datum nicht zweifelsfrei feststellbar, aber eben über das Typgenehmigungsdatum. Das weiß man normalerweise aber erst, wenn man die Zulassungsbescheinigung in der Hand hält.
Und wie auch schon angedeutet wurde: ab da müssen die Fahrzeuge das System haben, ältere dürfen und können es selbstverständlich auch haben.
EDIT: mir ist gerade ein möglicher Fehler in meiner Ausführung zur Typgenehmigung aufgefallen. Nur so viel: die eigentliche EU-Typgenehmigung für den Corolla war irgendwann 2018 oder 2019, alles andere sind Nachträge, deren Datum im Feld 6 steht. Ob die genannten Stichtage nur für die Typgenehmigung selbst oder auch für die Nachträge gelten, muss noch mal geklärt werden. Sorry für die Verwirrung...