Beiträge von Gurke

    Du darfst sogar vorne links einen Winterreifen von Pirelli und vorne rechts einen Sommerreifen von Fulda fahren. Auch das interessiert niemanden.


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, aber gut. Wenn es den Dekramann nicht interessiert, soll er mal machen ^^

    das ist ja eine merkwürdige Kombination mit zwei Herstellern. In der Form wird sicherlich eine Abnahme nach §19 Abs. 2 i.V.m. §21 StVZO erforderlich sein, also eine Einzelabnahme. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Papiere der Spurplatten das so in der Form freigeben. Wenn das der Fall ist, reicht es nicht, das Gutachten des Sachverständigen mitzuführen, sondern das muss in deine Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Sprich: Ein Gang zur Zulassungsstelle ist im Anschluss erforderlich.

    Jetzt hab ich deinen Beitrag begriffen, Cali. Ich dachte, du hättest AVAS statt ABS in dem von dir zitierten Beitrag gelesen. Aber jetzt weiß ich, was du meintest.

    Meine Schwester hat zur Zeit leihweise mein Auto. Ich zitiere: "Und sag mal: dein Auto hat ja nen Wendekreis wie ein LKW."


    Ja, leider hat sie recht. das merkte ich damals bei meiner Vorstellung auch schon an ^^


    Mittlerweile habe ich mich daran gewöhnt, aber wendig ist der Corolla echt nicht.

    EDIT: mir ist gerade ein möglicher Fehler in meiner Ausführung zur Typgenehmigung aufgefallen. Nur so viel: die eigentliche EU-Typgenehmigung für den Corolla war irgendwann 2018 oder 2019, alles andere sind Nachträge, deren Datum im Feld 6 steht. Ob die genannten Stichtage nur für die Typgenehmigung selbst oder auch für die Nachträge gelten, muss noch mal geklärt werden. Sorry für die Verwirrung...

    Ich bin hier noch eine Antwort schuldig.


    Üblicherweise, so die Aussage der Fachabteilung, gilt das Datum der Typgenehmigung und nicht der Nachträge. Soll heißen: alle aktuellen Corollas (auch mit einem Datum ab 7.7.2022 in Feld 6) bräuchten prinzipiell noch kein ISA. Erst wenn das Erstzulassungdatum eben 6.7.2024 und später ist, brauchen sie es zwingend.


    Da aber die Hersteller nicht genau sagen können, wann ihre Fahrzeuge wirklich zugelassen werden, werden die Systeme im Allgemeinen bereits deutlich vor dem Stichtag in allen Fahrzeugen verbaut. Die Aussagen der hier aktiven User mit neueren Modellen bestätigen dies logischerweise.

    Nu macht das nicht noch komplizierter, als es schon ist. Jeder FTH hat bei sich einen Räderkatalog liegen, wo sämtliche Original Toyotaräder gelistet sind (ja, Toyota baut die Räder nicht selbst, aber das tut nicht zur Sache). Für jedes Modell inkl. Modelljahre usw. finden sich dort alle zulässigen Räder. Das dürften für die Corollas mit der Typgenehmigung 2007/46*0318*xx etwa 10 Stück sein in den Größen 16 bis 18 Zoll. Und zu all den Rädern haben die FTH auch die nötigen Dokumente. Sie müssen sie nur suchen (wollen).


    Zuletzt führte das bei einem Yaris mal wieder zu Diskussionen, der eine Rad-/Reifenkombi verwendete, die nicht genannt war, obwohl sie im Räderkatalog zu finden war. Nachdem der Meister dann 10 Minuten nach dem passenden Gutachten der Räder suchte, klärte sich alles in Wohlgefallen auf.

    Also generell gilt natürlich: das, was Toyota original für den Corolla anbietet, darfst du fahren. Wahrscheinlich sind das diese 10 verschiedenen Räder.


    Alle anderen Sachen, die ich am Anfang des Threads beschrieben habe, gelten für Deutschland. Eine ABE ist was nationales, Teilegutachten sind das noch viel mehr, und Einzelabnahmen sowieso. Soll heißen: Diesbezüglich wäre also erst einmal zu klären, ob du sowas in Österreich überhaupt machen darfst. Ich könnte prinzipiell schon in unserem TÜV-Portal Zubehörfelge für Zubehörfelge für den Corolla durchsehen, welche davon ohne weiteres montiert werden dürfen. Aber keine Ahnung, wie das eure Behörden finden.