Richtig, dann endet die Garantie. Machst du eine neue Inspektion UND rechnet der Vertragshändler den korrekten AW-Schlüssel für die Inspektion (0C4..) ab, dann wird die Relax wieder aktiviert. Voraussetzung dafür ist, das der Händler an der Übermittlung an E-FA (Elektronische Fahrzeugakte) teilnimmt. Wenn du Pause dazwischen hast, entsteht halt eine Lücke zwischen dem Ende der Relax und dem Neustart der Relax. Es steht nirgendwo geschrieben, das wenn eine Wartung ausgelassen wurde, oder ein Fahrzeug eine fremde Inspektion hat, das das Fahrzeug nicht mehr Relax-fähig ist. Wie sollte das auch gehen? Damit würde man zB automatisch alle Käufer bestrafen, die ihren Gebrauchtwagen von Privat gekauft haben und die keinen Einfluss auf die Loyalität des Vorbesitzers zum Händler hatten. Ferner würde man alle Kunden ausschließen, die vor der Relax keine Anschlussgarantie hatten und deren Werksgarantie bereits abgelaufen war, denn die Relax wurde mitten im Jahr eingeführt. Macht man beides nicht. Maßgeblich für die Relax ist der korrekte AW-Code für die Inspektion, das Alter und die Laufleistung. Mehr nicht.
Und die 30 Tage stehen in den Bedingungen unter "Ausschlüsse". Die 30 Tage sind beim ersten Mal immer einzuhalten und wenn dann innerhalb der Fristen die Inspektionen fortgeführt werden, entfallen die 30 Tage natürlich.
In diesem Sinne, allen einen guten Morgen
... das kann ich leider so nicht in den Bedingungen der Relaxgarantie, wie schon geschrieben, nachvollziehen.
Wie das Sander_Cohen hinbekommt eine beendete Relaxgarantie nach Paragraph 4.2 der Relaxgarantiebediungen wieder voll zu aktivieren etc. ist mir schleierhaft. Ich bin davon überzeugt, es geht nicht und geht auch so aus den Bedingungen hervor. Ein Anruf bei Toyota Deutschland würde hier die letzten Unklarheiten auch über bspw. "Abrechnungen des FTH des korrekten AW - Schlüssel" etc. beseitigen. Nun denn, ich möchte es aber im Raum stehen lassen, was der FTH vor Ort macht und wie dies dann Toyota Deutschland verkauft/ vermittelt wird.
Wenn es jemanden gibt im Forum, der eine beendete Relaxgarantie wieder aktivieren konnte, kann die-/ derjenige ja hier mal etwas dazu sagen ?
Die Interpretation der 30 Tag Ausschluss steht meines Erachtens auch nicht so in den Bedingungen. Das Einzige was man mit der Zahl "30" im gesamten Dokument findet ist unter 7. Inanspruchnahme der Garantieleistungen/ 7.1.c:
"c) Die Reparaturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise
und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen ersichtlich sind, sind
innerhalb 30 Tage seit Rechnungsdatum beim Garantiegeber einzureichen."
Ich habe wie gesagt schon 2 mal die Relaxgarantiebedingungen Stand 26.3.2021 hochgeladen und jeder kann es sich selbst durchlesen bzw. auch beim FTH nachfragen. Dazu rate ich jedem bevor er sich hier auf Aussagen im Forum verlässt. Auch kann jeder Garantiefall andere Komplikationen technischer, administrativer und/ oder menschlicher Art hervorbringen, die man in Bedingungen so nicht sieht.
Persönlich werde ich mit meinem FTH vor Ort reden, wenn die Relaxgarantie beginnt, um die Randbedingungen abzuklären. Kommt es aber zu einem Streitfall über Garantieleistungen ist alles Gesproche hinfällig und nur noch Schriftliches und die Relaxgarantiebedingungen massgebend.
Persönlich hatte ich schon bei der Kaufentscheidung die jährlichen Inspektionskosten beim FTH zum Erhalt der Relaxgarantie bei den Folgekosten einkalkuliert und plane diese auch ohne Pausen zu machen !
Nichtsdestotrotz werde ich mich nun hier aus der Diskussion/ Argumentation ausklinken, denn ich sehe nicht wie hier bei den widerstreitenden Meinungen ein gemeinsamer Konsens gefunden werden kann. Ich finde sie aber trotzdem gut, denn sie lenkt für die Forumsmitglieder das Augenmerk schon VOR einem Garantiefall auf mögliche Komplikationen, die dann für den einzelnen umgangen werden können
UND sie wird den Unterschied ausmachen ob wir im Garantiefall als Bittsteller oder Anspruchsteller zu FTH gehen werden :-).... TOLLE DISKUSSION !!!!!!