Hallo, Es gibt vom TÜV Rheinland eine Bescheinigung (Nr. 192XS0011-00) über Rad-/Reifenkombinationen unter Verwendung von Original-Bauteilen des Fahrzeugherstellers.
Für Fahrzeugtyp ZE1HE, ZE1EE ( Toyota Corolla)
Antragsteller: Toyota
Darin steht sinngemäß, dass folgende Felgen (mit den in der Bescheinigung genannten Reifengrößen) gefahren werde dürfen: PW457- 02004 (16Zoll), -02003 u. -02008 (17Zoll) u. -02005 (18Zoll).
In der Bescheinigung sind die Daten der Felgen (Hersteller, Größe, ET, und Toyota-Teilenummer und auch eine Abbildung der Felge) aufgeführt.
Vermerkt ist auch, auf welchen Fahrzeugen die Räder gefahren werde dürfen (EG-TG e6*2007/46*0316*..., e13*2007/46*2013*....., e6*2007/46*0318*...,e13*2007/46*2012*.. )
Alle 3 Räder dürfen gefahren werden, WENN da nicht die Fußnote 1 wäre.
Ich zitiere:
„Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der Rad/Reifenkombination Nr. 2 und 3 nur zulässig ist, wenn die Fahrzeuge serienmäßig mit 17 oder 18 Zoll Rad/Reifenkombinationen ausgerüstet sind.“
Die Nr. 2 u. 3 sind die 17 und 18 Zoll- Felgen (siehe oben).
Demzufolge dürften die Originalen 17 und 18 Zoll Felgen auf einem Corolla Comfort (serienmäßig mit 16 Zoll ausgestattet) nicht rechtens sein.
Die oben genannten Felgen sind die aus dem Zubehörprogramm.
Wenn man danach geht, dürfte die Club/ TD Felge auch nur auf diesem gefahren werden, da sie ja nur mit diesem Fahrzeug „abgenommen“ wurde.
Ob es noch andere Bescheinigungen für andere Originalfelgen gibt, kann ich nicht sagen.
Ich hoffe, ich habe das Chaos jetzt nicht perfekt gemacht ?.
snibchi Ist das vielleicht das Papier, welches du brauchst?