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Für dreispurige Straßen sei dagegen "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen".
Zitat:
Nur: Was heißt in Kürze? Hier rät ADAC-Anwalt Jost Kärger zu der Faustregel: Könnte ein Fahrer nach einem Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit auf der rechten Spur fahren, dann muss er dorthin wechseln. So hat es das Oberlandesgericht (OLG)
Düsseldorf
in einem Urteil im Jahr 1989 (
Az. 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II
) ein wenig konkretisiert. Aber auch das ist noch vage.
Der Grund: Die Richter verwarfen lediglich die Regel, wonach Autofahrer zum Einscheren auf die rechte Spur verpflichtet sind, wenn sie dort 20 Sekunden mit gleichem Tempo weiterfahren können. Diese Pflicht, einst vom OLG
Celle
aufgestellt, gelte nur für Straßen mit zwei Spuren je Fahrtrichtung, stellten die Düsseldorfer Richter fest. Für dreispurige Straßen sei dagegen "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen".
Allerdings spukt die 20-Sekunden-Regel bis heute bei vielen Autofahrern auch im Hinblick auf dreispurige Autobahnen im Kopf herum. Klar ist: Die Behauptung, die mittlere Spur diene ausschließlich zum Überholen, ist ein Mythos, der vom Gesetz nicht gedeckt ist. Sicher ist auch: Wenn die Autobahn leer ist oder man erst ein am Horizont auftauchendes Fahrzeug überholen wird, hat man auf der mittleren Spur nichts verloren.