Zu den meisten Diskussionspunkten stehen doch alle Angaben in den Garantiebedingungen.
Laut 4.1 startet die Relax-Garantie, wenn das Fahrzeug ERSTMALS innerhalb von sieben Jahren nach Ablauf der Herstellergarantie zur Inspektion kommt. Dann wird sie jährlich verlängert. Nach einem "Abbruch" der Inspektionen beim FTH und einer Lücke gilt also der Begriff "erstmals" nicht mehr. Was aber möglich ist: Eine Lücke von 7 Jahren zwischen Herstellergarantie und Beginn der Relax-Garantie. Damit kann diese natürlich auch auf viele ältere Fahrzeuge angewendet werden.
Natürlich wird dann aber keine Garantie mehr gegeben auf Baugruppen und Teile, die innerhalb der 7 Jahren von Fremdwerkstätten durchgeführt wurden (6.3a)) .
Leider sind da auch Mängel als Folgen von Fremdreparaturen mit ausgeschlossen und das wird in der Praxis zu reichlich Diskussionen führen. Beispiel: Wechsel einer Flüssigkeit in einer Fremdwerkstatt und dann ein kapitaler Defekt an Bremsanlage, Motor, Kühlsystem oder oder oder.
Die 30 Tage "Sperrfrist" sind unter 6.3b) definiert: Allerdings steht hier "eines Monats". Nach der allerersten Inspektion, mit der die Relax-Garantie aktiviert wird, sind Mängel innerhalb dieses Monats nach der Inspektion ausgeschlossen. Der Sinn darin ist, dass Leute einen schweren Defekt oder Mangel vermuten oder dieser sich abzeichnet und sie dann eine Inspektion beim FTH machen lassen, um umgehend danach die Relax-Garantie für den ihnen schon bekannten oder vermuteten Mangel in Anspruch zu nehmen.
Habt ihr euch denn die Ausschlussliste unter 6.2 mal gründlich durchgeschaut?
Unangenehm fallen mir da beispielsweise das Lenkrad und das Multimediasystem auf, außerdem der Ausschluss Mängeln, die durch Ausschlussbauteile verursacht werden.