Es ist eigentlich ganz einfach.
in der Zulassung steht die kleinste, freigegebene Reifengröße.
Im COC stehen alle für das typgenehmigte Fahrzeug freigegebenen Rad/Reifenkombinationen.
Bei Felgen aus dem freien Zubehör obliegt es dem Hersteller der Felge, in welchem Umfang er die Verwendung prüfen lässt, dann gibts eine ABE oder ein Teilgutachten.
Die ABE regelt, ob die Rad/Reifenkombination eingetragen werden muss, oder ob ein bloßes Mitführen der ABE ausreicht.
Felgen mit Teilgutachten müssen immer nach §19 eingetragen werden.
Wenn es eine Herstellerbescheinigung gibt, reicht es, diese mitzuführen. Allerdings gilt die Herstellerbescheinigung ausschließlich für die in der Herstellerbescheinigung aufgeführten Felgen.
Für Serienfelgen gibt es keine Gutachten oder ABEs, aber auch diese können über Umwege per Einzelabnahme nach §21 auf einem anderen Corolla eingetragen werden. Dazu braucht man aber eine Zulassung von einem Auto, wo die Felgen serienmäßig verbaut sind (z.B einer Business Edition). Das bekommt euer Händler normalerweise hin, wenn ihr einen guten Draht zu ihm habt.