Oh je. Das entfernen der Glassplitter gehört zu einer fachgerechten Reparatur natürlich dazu. Das müsste die Versicherung übernehmen. Vorher fragen schadet aber sicher nicht. Müsste mit der Teilkasko abgedeckt sein da Vandaleschaden. Viel Erfolg!
Die Teilkasko deckt einen (versuchten) Diebstahl ab und nur bei der Vollkasko ist auch Vandalismus abgedeckt, dann aber mit dementsprechenden Folgen für die SF Klasse.