Eben, wir sind hier nicht im Privatrecht, wo nur ein eventueller Dritter persönlich klagen kann,
hier wäre der "Kläger" das Amt oder die zuständige Behörde und jeder kann sowas melden bzw. einen Anzeigen.
Darum passt der Spruch auch nicht.
Soviel zur Theorie. In Sachen Beweislast wird es allerdings in den meisten Fällen scheitern. Das ist halt wie mit überhöhter Geschwindigkeit fahren und sich nicht erwischen lassen weil man weiß wo mobile Blitzer stehen könnten oder vo stationäre Blitzer stehen. Kann ewig gut gehen bis eine zivile Streife einen doch erwischt.
Auf dem Privatgrundstück wäscht man sei Auto meistens am Wochenende, idealerweise am Sonntag. Nachbarn dürfen einen auf dem Privatgrundstück nicht ablichten, das Ordnungsamt ist am Wochenende sogut wie nicht erreichbar, oder haben nur eine Notbesetzung. Ob die Polizei bei solch einem Hinweis selber anrückt mag ich bezweifeln, es gibt wichtigeres als sich um "solche Fälle" zu kümmern, und bis diese tatsächlich da sind ist die Wäsche durch.
Aber letztendlich sollte man sich fragen ob die nachbarschaftlichen Verhältnisse nicht überdacht werden sollten. Man stört niemanden, es ist lautlos, und das das Grundwasser belastet werden kann ist eher Theorie wie Praxis. Ob es regnet oder man sein Auto abspielt ist gehopst wie gesprungen. Einer der mit ölundichtigkeiten zu kämpfen hat wird selten sein Auto waschen wollen.