Dem Verkäufer des Autos habe ich angeboten, bei Kundeninteresse an solch einem gebrauchten Fahrzeug eine Rückgabe des Autos meinerseits zu berücksichtigen.
Sein Alternativvorschlag. Festeinbau eines Batterieerhaltungsgerätes mit von außen zugänglichem Adapterstecker, die Kostenübernahme will er klären.
Das darf doch nicht wahr sein! Wenn die Batterie als Fehlerquelle ausgeschlossen werden kann, muss ein anderer Fehler vorliegen. Ich hätte den Wagen direkt dort stehen gelassen und eine 14-tägige Frist zur Mängelbehebung zugestellt.
Lass dich nicht abspeisen, die Kiste muss fehlerfrei funktionieren, ohne wenn und aber. Batterieerhaltungsgerät und Adapterstecker von außen, ich fasse es nicht!
Werkstattwechsel oder Frist setzen.