Beiträge von bollermann2310

    Na ja, es ist ja nicht gerade so, dass das Teil zigfach ausfällt, oder täuscht mich mein EIndruck?
    Für Toyota-Fahrer ist es nur sehr ungewohnt, dass man solche Defekte überhaupt zu beklagen hat.

    So manch ein Premium-Fahrer wäre "froh" über sowas, zumal bei richtigem Vorgehen sogar die Übernahme über Relax möglich ist.

    Sehe ich auch so.
    Der TÜV wird die Überbrückung des EHR nicht erkennen (außer es sind Alu-Elox Teile in rot-blingbling verbaut) und die AU wird´s auch nicht beeinflussen.

    Abgesehen davon gibt´s noch andere dankbare Dienste wie KÜS und Co.

    ich bin nur immer wieder erstaunt, warum Toyota so oft die Bremsflüssigkeit wechselt.

    Ok, Vorschrift, aber warum IST das Vorschrift?
    Hat da jemand Infos?

    Bei jeder Diskussion bitte nicht vergessen:
    Die FTH sind zur Abnahme der Originalteile gezwungen und sind auch gezwungen den (vom Konzern gesetzten) Händlereinkaufspreis an den Konzern zu zahlen.
    Das das z.B. bei Bremsbelägen nur ATE-Beläge in anderen Päckchen zum doppelten Preis sind, wissen die auch.

    Manche sind so fair und bestellen über Drittanbieter günstigere Teile und bauen die ein.

    Das gibt aber auch schonmal Ärger mit dem Mutterkonzern weil der seine Originalteile loswerden will.

    Es spielt wohl auch eine Rolle, welche Größe der Vertragshändler hat.

    Die ganz dicken Brocken die von jedem Modell 30 Stück auf den Hof stellen haben andere Konditionen als die Kleinen, im Guten wie im Schlechten.


    Irgendeine freie Dengelbude (mag sie auch handwerklich noch so gut sein) mit einem (großen) Vertragshändler zu vergleichen, hinkt einfach.

    Der eine kauft ein wo er Bock hat, baut ein was man ihm anliefert, zahlt Schrauber Nr. 3 und 4 unter der Hand und am WE schwarz, gibt bei seiner Steuererklärung ein Einkommen von 1500 brutto/mtl an (die Zeiten sind schlecht) und verweist bei nem Motorschaden auf den nicht vorhandenen Werkvertrag und überhaupt wer Teile mitbringt hat eh Pech, wenden Sie sich an den Teilehersteller....


    Ja, ich weiß, zugespitzt, aber die Fronten sind nicht immer so eindeutig zu ziehen und sehr viele Autohäuser sind zum vergessen, ja.


    Meinem Schwiegervater wollten sie damals den Vertrag entziehen, wenn er nicht für 45.000 Euro das neue Corporate Design in seinem Laden umsetzt.

    Das Autohaus war klein aber fein, lief stabil und mit gutem Ruf.
    Aber in der Bilanz war jedes Jahr kein all zu großer 4-stelliger Betrag vor der schwarzen Null.

    Ein mit dem Konzern streitiger Garantiefall hätte ihn 5 Jahre vorher fast in die Pleite getrieben (16.000 Schaden den er in Erwartung der Übernahmezusage des Konzern für den Kunden vorgezogen und aus eigener Tasche bezahlt hat).

    Er hat noch 2-3 Jahre mit dem Verein gestritten und denen dann im Alter von 55 den Finger gezeigt. Laden mitsamt Kunden verkauft und Frührente als Privatier.


    Ach ja, Bsp. zum Teilepreis (Preiserinnerung ist ca.):

    Der Citroen C1, Peugeot (?) und der Toyota Varis hatten ja je den gleichen kleinen Benziner (damals, ungefähr Anfang 2000er?).

    Bei Toyota hat der Keilrippenriemen im EK 20 Euro gekostet.

    Bei den Franzosen lag der Händler-EK bei 110 Euro.

    Er hat mit der Zentrale telefoniert und ich hörte ihn nur noch in den Hörer brüllen das die ihn am Arsch lecken können.
    Er könne einer Kundin mit einem Kleinstwagen keine rund 150 Euro für den Keilrippenriemen in die Rechnung schreiben, ohne das die ihn mit dem Altteil stranguliert.

    Anschließend ging er eine rauchen und dann nebenan zum Toyota-Händler den ollen Riemen für 20 Euro besorgen...


    Auch gut. :)

    ich hatte bei meinem ollen Alfa Twin Spark schon die teuren Iridium-Kerzen drin.

    Da kosten heute 4 Stück schon rund 50 Euro online und ich hab alle 100 TKM oder so 8 Stück gebraucht.


    Insofern sind das keine Mondpreise und nix abgerippt.

    An irgendwas muss ein Händler auch verdienen dürfen. Der hat ein klein wenig mehr Ausgaben und trägt ein wenig mehr zum Arbeitsleben und der Sozialversicherung bei, als ein xy-Online-Händler auf EBay der aus nem Lagerschuppen heraus seine Billig-Pakete verschickt und wahrscheinlich auch nix richtig an Steuern abführt etc...
    Die Margen sind gering, Der Kunde erwartet immer, behandelt zu werden als wär er der einzige nette zahlende Kunde (Gratis-Dies Gratis-das) und dann geht an den Kisten auch noch wenig kaputt. ^^


    Bin da bisl vorbelastet, mein Schwiegervater hatte 20 Jahre ein frz. Autohaus.

    Da gibt´s auf allen Seiten viel Licht und viel Schatten. Und oft hängt das Wohl eines Ladens mit 14 Mitarbeitern an 1-2 mittelmäßigen Schraubern, aber man findet kaum ordentliches Personal, außer bei den Marken wo jeder deutsche Bub hin will...


    Das entschuldigt aber keine schlechte Arbeit, logo.

    Generell empfehle ich hier ein wenig mehr "Gelassenheit" im Umgang mit solchen Themen.


    Es wird ja oft in den Raum geworfen, dass durch (z.B.) den Einbau einer nicht zugelassenen Abblendlicht-Birne die Betriebserlaubnis erlischt und man dann im Falle eines Unfalls generell am Ar*** ist etc.

    Das durchaus ein wenig differenzierter.

    Nach außen kann Dein Versicherer die Leistung an den Geschädigten in der Regel nicht verweigern (außer ggf. im Falle von Nichtigkeit etc bei grob falschen Angaben, aber das müsste ich nochmal nachschlagen).

    Also ist es (höchstens) eine Frage des Regressanspruchs des Versicherers gegenüber dir als Versicherungsnehmer.


    Hier mal ein Artikel aus dem Oldie-Bereich der in die ähnliche Richtung geht:

    Umbauten: Zahlt di.. | Oldtimer-Anwalt Michael Eckert (oldtimer-markt.de)


    Kern: Nur, wenn das betreffende Bauteil auch eine gewisse Kausalität zum Schaden herstellt, wird es für den Schädiger "eng". Ansonsten ist eine formell erloschene Betriebserlaubnis allenfalls Gegenstand eines gesonderten Bußgeldverfahrens.

    Wenn´s anders wäre, würde jede Versicherung jedes Schad-Auto das von einem Anfang-Zwanziger gefahren wird, komplett auseinandernehmen, mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendeinen Firlefanz finden, der nicht eingetragen ist oder keine Zulassung hat und dann in den Regress gehen.


    Das ist zumindest mein Stand, ich nehme aber gerne andere Infos, wenn möglich mit "Beleg" :S


    Gruß

    T

    Im Streitfalle dürfte es mMn nicht ausschlaggebend, sein, dass die Distanzscheiben von verschiedenen Herstellern sind.
    Vielmehr müssen beide eine Zulassung/Typprüfung haben, die grundsätzlich bescheinigt, dass sie von Aufbau, Material und Einbaulage kein Sicherheitsproblem (unter Beachtung einzelner Einschränkungen je nach Kombination von Tiefe, Fahrzeug, Reifenbreite etc etc) darstellen.

    Dann ist davon auszugehen, dass beide Hersteller vorschreiben, dass auf der vorderen Achse keine größeren Breiten eingebaut werden dürfen, als hinten.

    Sofern die Kombination also die gleichen Vorgaben einhält wie die Ausrüstung mit EINEM Hersteller, kommt es für die Verkehrssicherheit nicht darauf an, ob nun A und B miteinander kombiniert werden oder nur A oder nur B verbaut wird.

    Außer, es wäre Teil des Teile-Gutachtens.