Ich weiß nicht, wie das rechtlich in der Schweiz ist...
In Deutschland würde ich einen Werkstatt Termin vereinbaren, das Auto hinstellen und zur Nachbesserung auffordern. Wenn sie nichts machen, selbst schuld....
Das Procedere dann noch 2x wiederholen und dann Anwalt nehmen, Wandlung samt Schadenersatz fordern. Und die geht zu Lasten des Händlers... Das sollte er sich in der Regel überlegen...
Kannst Du ja nix für, dass sie in unterschiedlichen Produktionsstätten unterschiedliche Lacke verwenden....Sieht ja ein Blinder...
b7