Moin. Fahre zwar keine 19 Zöller, kann aber ggf. zu einer evtl. anstehenden Abnahme was beitragen. Hatte zuletzt meine 18 Zoll Borbet Räder eintragen lassen und bei meinen andern Autos auch schon bisschen Erfahrung mit komischen Kombinationen aus ABE, Teilegutachten etc. gesammelt. Meine Räder und Platten haben ne ABE, die Federn ein Teilegutachten.
Da die bestimmt nicht in den CoC-Papieren genannt sind, ist wahrscheinlich ein Abnahme nötig.
Fast, es sei denn die 19 Zöller haben ne ABE fürs Auto. War bei meinen Rädern der Fall, somit draufwerfen und Papiere immer mitführen. Dann gibts auch keinen Stress mit den Blau/silbernen.
Mit Tieferlegung kommt ohnehin eine Einzelabnahme, weil dann zwei Dinge geändert wurden.
Ebenfalls fast. Da es für den Corolla meines Wissens nach in Deutschland keine Gewindefahrwerke gibt (schade eigentlich), kann man in der Regel nur zu Eibach oder H&R Federn greifen. Letztere hab ich verbaut, und im Teilegutachten sind entsprechende Vorgaben ausgewiesen, die bei Einhaltung bedingen, das keine 21er (Einzelabnahme) nötig ist. Somit wird da "nur" eine Abnahme nach Paragraph 19 benötigt, was einer einfachen Veränderung gleichkommt. Da an den Federn nix verstellbar ist muss der Tüv-Mensch ja auch keine eingestelle Höhe in Verbindung mit den Rädern und ggf. Platten prüfen. So hats mir zumindest mein Prüfer erklärt.
Zur eigentlichen Frage: ich würde glaub eher auf Nummer sicher gehen und bei ET40 bleiben. Dann gibts auch keine Probleme bei Radabdeckung und Tieferlegung. Spurplatten gehen ja ggf. immer noch nachträglich. Hinten kann er mit ET40 dann auf jeden Fall noch ne schmale Platte vertragen, wenn bis 7mm nimmt, kann man sogar die originalen Stehbolzen nutzen (steht bei mir in den H&R Papieren so drin).
So, Roman fertig geschrieben