Die Seite 4 von diesem Gutachten Nr. 206KP0100-03 ist interessant. Da steht "Die unter 6. genannten Fahrzeugteile sind in der oben angegebenen Genehmigung enthalten." Ich habe den gleichen Satz auch in einem Rad-Gutachten für Prius 5 gesehen. Gemeint ist die EG-Typgenehmigung e13*2007/46*2012*09 für das Fahrzeug "Toyota Corolla". Wenn das wirklich stimmt, sind dieses Gutachten gar nicht notwendig.
Nach § 19 Absatz 4 StVZO
„ (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen 1. des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, 2.
des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 3 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis oder die Genehmigung mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen,
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.“
Gemeint ist die nationale Genehmigung. Alle Toyota-Fahrzeuge haben seit 30 Jahren EG-Typgenehmigungen (§ 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2). Wie ich verstehe, müssen EG-Typgenehmigungen oder Auszüge nicht mitgeführt werden.
§ 19 StVZO - Einzelnorm
Eventuell haben Prüfingenieure keine bei HU EG-Typgenehmigung mit hunderten Seiten zu studieren.
Haben die Prüfingenieure überhaupt Zugriff auf alle EG-Typgenehmigungen? Sind zugelassene Räder in EG-Typgenehmigungen genau beschrieben oder nur einige Parameter wie Große?