Eine Dashcam ist was anderes. Und die müssen Aufnahmen automatisch löschen.
Eine fest installierte Überwachungskamera darf keinen öffentlichen Grund aufnehmen (Ob es dafür aber Sondergenehmigungen gibt, weiß ich nicht).
Ich habe nicht geschrieben, dass die Aufnahmen wegen Verstoßes gegen die DSGVO nicht zugelassen werden.
Ich erinnere mich einen Fall gelesen zu haben, da hat ein Ladenbesitzer, dessen Schaufenster immer wieder eingeworfen wurde, eine Kamera installiert, die den Täter bei der Tat eindeutig erkennbar aufzeichnete. Da sich der Täter auf öffentlichen Grund befand, wurde die Aufnahme als Beweismittel nicht zugelassen. Der Täter wurde freigesprochen (Zu dem Zeitpunkt gab es die geliebte DSGVO noch nicht).
Wenn du eine Möglichkeit hast, öffentliochen bereich von den Aufnahmen bei der Entstehung schon ausblenden zu können, dann ist es ja gut. Ob du dann aber den Täter noch auf den Aufnahmen siehst?