Huhu zusammen,
also wie gesagt, für mich ist die Situation klar, da ich das Thema Zusatzmodul mit "mehr Funktionen" bei meinem vorherigen Wagen durch habe (wer es genau wissen mag: BMW E39 mit einem Intravee <- das ist originär nur als Adapter zwischen Alpine Geräten und dem BMW IBus gedacht gewesen, über die Jahre haben "wir"(ich war da in regem und engen Kontakt mit dem Entwickler/Programierer der Software) da aber immer mehr Funktionen angefügt, welche ab einem gewissen Maß dann aber in Deutschland definitiv die Grenzen des Erlaubten überschritten (z.B. Nebelscheinwerfer als Abbiegelicht oder als Unterstützung beim Fernlicht). An dem Punkt wo wir tatsächlich erstmal nur die "Komfortfunktionen (ZV, Fensterheber und sowas)" drin hatten, habe ich das mit meinem GTÜ Sachverständigen zwecks Eintragung durchgesprochen und er vertrat den Standpunkt, dass etwas was nicht in die StVZO fällt auch nicht in die Papiere eingetragen werden kann bzw. muss. Ich hatte auch explizit nach der Möglichkeit eines Einzel/Sonder-Abnahme gefragt. Aber auch das stellt er in Frage, da dazu als erstes geprüft wird ob es abnahmepflichtiges Teil ist, was er bei einem solchen Komfort Modul nicht so sah. Das hatte ich im Beitrag #9 aber ja auch schon mal angedeutet.
Wie gesagt, finde kontroverse Diskussionen eigentlich ganz gut, so lange sie die Leute nicht verwirren oder mit unsachlichen Argumenten/Methoden geführt werden (und nein, nicht dass es hier wirklich noch "wild" wird, dass sehe ich hier in der Diskussion nicht so).
Das mit den Fenster-Funktionen muss ich mal ausprobieren (sowohl mit, als auch ohne Modul). Das habe ich noch nie "gebraucht" oder benutzt. (Schaue dann aber auch noch mal, wie mein Wagen codiert ist.)
VG Floh