Hallo zusammen,
ich weiss nicht, ob das hier rein passt. Aber meine App läuft an sich einwandfrei (also im Moment hängt sie nicht bei 60% meine ich damit), aber mein Auto überträgt irgendwie nichts mehr. Meine letzte Fahrt "hängt" beim 03.12. Hat das vielleicht noch Jemand? Denke, ich werde mal Connected Services trennen und wieder neu verbinden müssen...
Viele Grüße
Floh
Beiträge von Floh124
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Wenn du den Link zu der chinesischer Anleitung hier stellst kann ich bei der Übersetzung helfen. Ich habe keine Zeit die komplette Anleitung zu übersetzen aber zumindest die Dipschalterfunktionen.
Hallo,
das wäre natürlich großes Kino
Hier sind die unterschiedlichen Modelle aufgeführt. Müsste einer der ersten 4 oder 5 Modelle sein, in denen weiter unten fehlt jeweils die Tabelle mit den "DIP Switches" (das sind die Module ohne eben Diese).
Ich danke dir schon mal im vorhinein.
VG Floh
PS: Ich ziehe den Hut, meine bessere Hälfte hat Japanologie studiert und ich bin immer total fasziniert, wenn sie aus diesen "Zeichen" was raus lesen kann. Das ist echt heftig... -
Bist Du nicht! Wir kennen Dich mittlerweile. Du bist höchstens 2 Stunden "happy" - dann gehts an die nächste Modifikation Wenn Du die Karre in 2 Jahren mal zum TÜV bringst, werden die erstmal fragen, was das eigentlich für ein Auto ist. Ich hoffe, Du lässt vorne und hinten wenigstens die Ellipsen drauf, damit sie nicht noch die Marke erraten müssen
Zu befürchten ist, dass du da Recht hast Aber tatsächlich, ist es mir jetzt langsam auch in der Garage mit Heizlüfter zu kalt... Muss auch mal ne Pause sein... (Wenn die anderen Lautsprecher drin sind).
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Die Frage die sich mir stellt ist:
Entriegelt das Modul die Türen im Falle eines Unfalls, damit Ersthelfer den Fahrer bei z. B. Fahezeugbrand schnell und ohne Gefahr für Leib und Leben aus dem brennenden Fahrzeug bekommen?Hallo Crain,
ja, die Türen werden im Falle eines Unfalles (wenn mindestens ein Airbag ausgelöst hat) geöffnet. Diese Verbindung von Airbag Steuergerät zur ZV gibt es schon seit Jahren und ist (zumindest ist das mein Kenntnisstand) seit Anfang der 2000er sogar vorgeschrieben.(Off topic: einer der ersten Hersteller (man mag es glauben oder nicht), der an das öffnen der Türen gedacht hat, war (auch) nach meinem Kenntnisstand tatsächlich Opel. Da hatten die Anfang der 90er schon einen ganz simplen Kugelschalter ins Steuermodul/Relais der ZV eingebaut und wenn der einen "Stoß" gemerkt hat, hat er die Türen entriegelt. Weiss ich nur, weil ich so um 97 mal in meinen damaligen Vectra eine Funkfernbedienung nachgerüstet habe und mich da dann damit befassen musste).
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Sorry, kleiner Schreibfehler. Nicht StVO sondern StVZO:
Hier speziell §22a, da ist theoretisch der Bereich der ZV nicht erwähnt.
Es gab jedoch im VW-Bereich Mitte der 2000er den Hype, per Software die Tür bei über 10m/h zu verschließen, das System war Serienmäßig für den US-Markt, hat aber für Deutschland keine Zulassung bekommen. Damals wurde wohl auf § 19 Absatz 2 verwiesen, da das Fahrzeug ohne Automatische Verschließung der Prüfstelle zur Ertzulassung vorgestellt wurde und damit eine Änderung stattfand. (das ganze wurde nur per Software programmiert).
Wenn TÜV war, musste es vorher deaktiviert werden, einige Prüfer haben darauf acht gegeben.
Mittlerweile haben ja viele Hersteller Serienmäßig Door-Lock. Und da du ja theoretisch auch händich verschließen kannst, muss ja die ZV bei Airbag Auslössung öffnen, von daher dürfte es rechtlich kein Problem sein.
Alternativ: TÜV anrufen und nachfragen, genau die sollten es wissen.
Aber da die ZV da ja nun so gar nicht erwähnt ist, würde ich doch mal meinen braucht die auch keine Zulassung... Oder verstehe ich das falsch?
Also ich für meinen Teil, habe mit dem Modul definitiv keine Schmerzen, da ich, wie gesagt, die Lichtfunktion deaktiviert habe und es somit auch nur die ZV steuert und da sollte dank der Verbindung zum Airbag sowieso alles in Butter sein -
Es gilt ja auch zu erwähnen "wo kein Kläger, da kein Richter"
Aber auch das ist eine lange "Grauzone". Solange nix passiert interessiert es am Ende auch keinen.
Ich habe mal in meiner Anfangszeit des Fahrens im Jahre 2000 die dritte Kennzeichenleuchte meines Skoda Octavias umgebaut. Damls wirklich unwissend und in Ausbildung zum Elektroniker.
Die leuchte bestand aus mehren Glimmlämpchen und via Widerstand und Sperrdiode hab ich jeweils die erste und letzte Glimmlampe gedimmt an das Rücklicht gebunden, sozusagen als Begrenzungslicht. Beim Bremsen sind auch die beiden Lämpchen wieder heller geworden. 2 Tüvs hatte ich damit und unzählige Verkehrkontrollen, bis ich nach 5 Jahren beim GTÜ zum Tüv war und er mir nett erklärte, das das nicht in Ordnung war.
Und ja, ich war immer direkt beim Tüv und nicht übers Autohaus und war auch bei der Tüv-PRüfung dabei und wurde sogar darauf angesprochen, ob der Umbau schwer wahr.
Interessanter Weise sehe ich heute noch Golf 4 und co somit rumfahren.. hääte es mir wohl patentieren lassen sollen..
Heutzutage bin ich vorsichtiger was die ganzen Zusatzmodule angeht. Wenn irgenwann mal was mit der Elektronik nicht stimmt, ist der Hersteller schnell dabei und schiebt das auf die Nachrüstmodule.
Naja, das ist in der StVO relativ klar definiert.
Die Frage wäre, wenn der Airbag ausgelöst wird, öffnet zwar die ZV aber gibt das Modul dann wieder ein Signal, wenn du noch in "D" bist? Sowas wäre Sicherheitsrelevant.
Theoretisch kannst du ja bestimmt via ZV-Schalter wieder öffnen oder?
Hallo,
also das Modul verriegelt nur beim ersten Einlegen von "D". Wenn du während der Fahrt entriegelst bleibt er offen. Außer du fährst weniger als 15Km/h: wenn du dann wieder über 15Km/h beschleunigst verriegelt er wieder. So gesehen also sicher...
Das mit der StVO ist so klar definiert? Wo steht, was ich umbauen darf und was nicht bzw. wo ist da die klare Regel oder Grenze? Beispiel Autoradio, da habe ich ja definitiv auch keine extra Zulassung oder Eintragung für. Und auch wenn ich mir gut vorstellen kann, dass "wertige" Hersteller sicher Prüfungen haben bzw. die Geräte intern prüfen. Bei günstigen Anbietern ist das bestimmt nicht der Fall und in beiden Fällen, müssten doch auch die Hersteller dies dann irgendwo bescheinigen. Und ich weiss nicht ob eine rein elektrische Prüfung (CE, oder sowas) im Auto Bestand hat bzw. hätte...
Bitte auch nicht falsch verstehen. Ich verstehe die Argumente, aber wie gesagt, würde da gerne Genaues zu wissen dann.
Abgesehen davon, dass diese These von wo kein Kläger, da kein natürlich sowieso Bestand hat. Und ich denke, dass bei nem ZV Modul da auch nicht wirklich große Probleme auftauchen würden, da dass ja auch niemand mitbekommt.
Was die Elektrik an sich angeht, würde ich bei jeglichen Problemen natürlich auch immer als erste die Module ab/ausbauen und sehen, ob das Problem noch besteht... Und das ZV Modul werde ich vor der Inspektion auch ausstecken, alleine, damit der OBD Port frei ist...
Viele Grüße
Floh -
Moin.
Das kommt immer darauf an, wie streng man irgendwelche Vorschriften auslegt.
Und strenggenommen darfst Du in Dein Auto gar nichts einbauen, was keine Zulassung hat.
Und wenn dann so ein Modul auch noch Blinker und Rückleuchten steuert, davon wird die Rennleitung echt begeistert sein.
Oder wenn das mitten in der Nacht alle Türen, Fenster und Schiebedach öffnet. ( Gut, sowas hatte BMW schon "ab Werk")
Muss aber jeder für sich entscheiden, will hier auch nicht den Pabst spielen...
Axel
Habe ich auch nicht so verstanden (also das mit dem Pabst) und finde ich auch total gut und wichtig, dass man das mal anspricht.
Wie gesagt, dass mit irgendwelchen Leuchten, wollte ich ja auch nicht und macht mein Wagen auch nicht... Mir geht es wirklich ausschließlich um die ZV Funktion. Und ich interpretiere die "Lage" so, dass nicht alles, was man einbaut eine "Zulassung" braucht. Wobei man dann aber auch klar benennen muss, was eine Zulassung ist. Da alleine gibt es ja schon genug Auslegungen.
Aber letztendlich ist es bei modernen Geräten immer ein Stück Wagnis (z.B. diese Android Radios die auch direkt mit dem Bus verbunden sind und real time Fahrzeugdaten auslesen und auch original Funktionen beeinflusst werden können).
Finde es aber (wie oben gesagt) wichtig, dass man da auch kritisch drüber spricht bzw. hinterfragt.
VG Floh -
Moin.
Das so ein Zusatzmodul wohl jegliche Betriebserlaubnis erlöschen lässt, ist aber auch klar, oder?
Ich weiß nicht, ob ich mir ein Modul, das praktisch die komplette Kontrolle über das Fahrzeug hat und von dem ich nicht einmal die Anleitung verstehe, überhaupt einbauen würde.
Axel
Übrigens hatte ich bei meinem vorherigen Wagen genau darüber auch eine "Diskussion" (<-das ist zu viel gesagt, aber ich wollte da mal "alles eingetragen haben" und da kamen wir dann auch auf ein sehr multifunktionelles Modul, welches ich in dem Wagen drin hatte) mit meinem GTÜ Sachverständigem. Und zumindest der sah das auch mal so, dass solche Module nicht eintragungspflichtig sind, wenn sie z.B. nicht die Beleuchtungsfunktionen ändern (Stichwort Nebelscheinwerfer als Abbiegelicht). Aber selbst, wenn das Modul technisch in der Lage wäre, würde nur durch Einbau eines solchen Moduls seiner Ansicht nach nicht die ABE erlöschen, wenn diese Funktion "dauerhaft" deaktiviert ist / also nicht mal schnell im Bordcomputer aktiviert bzw. eher deaktiviert werden kann bzw. die Software diese Funktion gar nicht erst bereitstellt.
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