Ohje. Das tut mir leid für dich.
Die Teilkasko leistet bei Glasbruch. Das gilt bei Rissen ebenso wie bei Durchschlag.
Bei der Kfz Versicherung anrufen und melden. Besonders wichtig, wenn du die Werkstattbinding vertraglich vereinbart hast. Ansonsten übernimmt die Versicherung nur die Kosten, die in ihrer Vertragswerkstatt entstanden wären.
Ob man den Schaden aufgrund der Größe noch reparieren,kann, weiß ich nicht. Schlimmstenfalls musst du den Selbstbehalt bezahlen.
Ob man einem Garantiefall des Herstellers draus machen kann...
Puh. Wird schwer. In den Garantiebedingungen für Neuwagen ist unter Punkt 4.2 "Karosserie und Farbe" Glas ausgeschlossen.
Wenn das Fahrzeug jünger als 6 Monate ist, könnte man noch mit §434 BGB (Sach Angel) und §477 BGB (Beweislastumkehr) Argumentieren. Also sprich: Die Windschutzscheibe hätte bereits bei Auslieferung (Gefahrübergang) einen Mangel gehabt, wodurch sie jetzt gerissen ist.
Nach 6 Monaten müsstest du nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war. Dies geht nur innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gefahrübergang des Toyotas im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Nach den 2 Jahren zählt nur noch das was Toyota an Garantie gibt.