Die Teilkasko zahlt den Schaden. In der Regel aber erst nach einem Monat.
Schließlich kann das Fahrzeug ja wieder aufgefunden werden. Innerhalb eines Monats muss der VN in der Regel das Fahrzeug auch wieder zurücknehmen.
Nach dem Monat bekommt der VN (vorbehaltlich individueller Vereinbarungen) den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Selbstbehalts.
Bezüglich der Regulierung selbst sind Keyless go Schadenfälle immer problematisch, da keine Einbruchspuren am Kfz sichtbar sind. (Wenn das Kfz wieder aufgefunden wird). Hier kann und will ich mich nicht festlegen, wegen der Vielzahl unterschiedlicher Rechtsprechungen und Variablen.
Da hier allerdings ein Video vorliegt, das den Diebstahl dokumentiert, würde ich jetzt keine Probleme sehen den Diebstahl nachzuweisen (Monatsfrist für wiederauffindung beachten).