Crain : Doch, das ist das geregelt. Sowohl die Überschreitung mit Kilometern und/oder Monaten als auch die Sache mit der Ursächlichkeit bei einem Schaden bei Überschreitung. Leider finde ich die Garantiebedingungen nicht mehr online. Vor ein paar Tagen habe ich mir noch genau das online durchgelesen.
Egal, dann tippe ich es aus meinen eigenen Garantiebedingungen ab. Hab nämlich keine Prüfung anstehen.
Zitat von Garantiebedingungen TOHNW50
Eine Überschreitung der Hersteller-Kilometervorgabe von bis zu 3.000 km bzw. der Hersteller-Zeitvorgabe von bis zu 3 Monaten ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der genannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.
Und in meinen Augen sind wir hier auch beim grundsätzlichen Unterschied zwischen der CarGaranie und der Relax-Garantie.
Bei der CarGarantie habe ich eine zweijährige Garantie abgeschlossen bis zu max. 150.00 km mit der Voraussetzung, die Wartungsintervalle einzuhalten. Daher sind möglicherweise auch Schäden abgesichert, obwohl dies nicht eingehalten wurde. Nachweis der Nicht-Ursächlichkeit vorausgesetzt.
Die Relax-Garantie wird bei der Beauftragung einer Inspektion als freibleibendes Angebot übermittelt. Laufzeit: bis zur nächsten Inspektion. Übrigens: TME als Garantiegeberin kann einen Kundenantrag auf die Relax-Garantie auch ablehnen. Von Gründen steht da nichts.
Also denke ich, dass man bei der Relax-Garantie nicht auf Kulanz setzen sollte. Ich kann ja bei der CarGarantie auch nicht auf Kulanz hoffen, wenn die 2 Jahre Laufzeit erst seit vorgestern abgelaufen sind.